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Kassenstellen  
… Reihungsrichtlinien, Punkt V Z. 4, entweder neuerlich zur Ausschreibung gelangen, einvernehmlich dem…
Wahlärzt:innen  
Da Ärzte ohne Kassenverträge auch von sozialversicherten Patienten aufgesucht werden, d.h. gewählt werden können, hat sich der Name "Wahlarzt" ergeben.Ärztliche Hilfe - freie Arztwahl Die
Zusatztätigkeit  
Über die rechtsgelegene Navigation finden Sie Informationen zur Tätigkeit als sachverständige/-r Ärztin/Arzt für verkehrsmedizinische Untersuchungen (Führerscheinuntersuchungen), als
Ärztegesetz  
Das Ärztegesetz bildet die rechtliche Grundlage zur Ausübung des ärztlichen Berufes sowie der Ärztekammer, der Standesvertretung der niedergelassenen und  angestellten Ärztinnen und Ärzte. Es
Ärztliche Verschwiegenheitspflicht  
Allgemeines zur ärztlichen Verschwiegenheitspflicht Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht gehört zu den zentralsten Patientenrechten des österreichischen Gesundheitswesens und ist Grundlage für
Werberichtlinie  
Die Österreichische Ärztekammer kann gem. § 53 Abs. 4 ÄrzteG nähere Vorschriften zu den Werbemöglichkeiten des Arztes erlassen. Die von der ÖÄK erlassene Werberichtlinie (Arzt und Öffentlichkeit)
Gestaltung einer Arzthomepage  
… sofern die Inhalte durch diesen Link einem neuen Publikum zugänglich gemacht werden. Beim Setzen von…
Schilderordnung  
Ein Arzt ist verpflichtet, seine Ordination durch ein Hinweisschild kenntlich zu machen. Bei der Gestaltung muss er sich an die Vorgaben der Schilderordnung der Österreichischen Ärztekammer halten.
Musterformular für ärztliche Aufklärung gemäß Sterbeverfügungsgesetz  
Musterformular für ärztliche Aufklärung gemäß SterbeverfügungsgesetzAufklärung gem. § 7 Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) 1. Daten der sterbewilligen Person Vorname(n) ___________________