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Wohnsitzärzt:innen/Wohnsitzzahnärzt:innen  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2025 (Beiträge in Euro pro Monat)   bis 35 Jahre 35-45 Jahre ab 45 Jahren Grundrente 124,00 539,40 539,40 Todesfallbeihilfe 4,90 14,50 29,10
Poolrichtlinien Endfassung 25.01  
Poolrichtlinien Endfassung 25.01Richtlinien der Ärztekammer für Tirol für die Zusammensetzung, Aufgaben und Wahl des Poolrates sowie die Verteilung der Poolgelder auf die Poolberechtigten
Reihungsrichtlinien ab 22. Mai 2024  
Reihungsrichtlinien ab 22. Mai 2024Anhang 2 Richtlinien für die Auswahl der § 2-Vertragsärzte für Allgemeinmedizin, Vertragsfachärzte und Vertrags-Gruppenpraxen (gültig ab 22.05.2024) Nach § 5 Abs.
Reihungsrichtlinien ab 22. Mai 2024  
Anhang 2Richtlinien für die Auswahl der § 2-Vertragsärzte für Allgemeinmedizin,Vertragsfachärzte und Vertrags-Gruppenpraxen(gültig ab 22.05.2024)Nach § 5 Abs. 2 lit. a des Gesamtvertrages
Kassenstellen  
Ausschreibung von freien Kassenarztstellen Nr. 5/2025 für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte vom 9.12.2025 Gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages werden im Einvernehmen mit der
Gestaltung einer Arzthomepage  
In der von der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 53 Abs. 4 ÄrzteG beschlossenen Werberichtlinie „Arzt und Öffentlichkeit" ist dem Arzt die Einrichtung einer eigenen oder die Beteiligung an einer
LPF - Kollektivvertrag Lehrpraxis  
LPF - Kollektivvertrag LehrpraxisBU f! t[S tr'i I i'l i Í]T'fi iìi I Li tili:Ì ;{t;;iiì ;,',',j ¡ ã: X.l il i,Fi ß fi ¡i,,îtll eingelaiiç,¡i ãtt'ii: .............. 'iü Registerzaì.ri f,V
Musterformular für ärztliche Aufklärung gemäß Sterbeverfügungsgesetz  
Musterformular für ärztliche Aufklärung gemäß SterbeverfügungsgesetzAufklärung gem. § 7 Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) 1. Daten der sterbewilligen Person Vorname(n) ___________________
WFF-Satzungsänderung vom 04.06.2008, Kundmachung am 26.06.2008  
Beschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 4.6.2008rechtlich verbindlicher Verlautbarungstext1Verlautbarung nach § 195 Abs. 2 ÄrzteG 1998Novelle der Satzung des Wohlfahrtsfonds der
Notaerzte_­Verordnung_­-_­konsolidierte_­Fassung.pdf  
Verordnung – konsolidierte Fassung 1 Stammfassung beschlossen von der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer im Rahmen des 139. Österreichischen Ärztekammertages am 14.06.2019. 1. Novelle