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Karenz  
Beitragsnachlässe für an der Mutter- bzw. Väterkarenz teilnehmende Kammerangehörige: Mütter: frühestens 6 Monate vor der voraussichtlichen Entbindung bis spätestens zum Ende des 24. Lebensmonats
Möglichkeiten der Einzahlung  
Bei angestellten ÄrztInnen/ZahnärztInnen werden die Beiträge direkt vom Dienstgeber einbehalten. Niedergelassene ÄrztInnen/ZahnärztInnen und WohnsitärztInnen/WohnsitzzahnärztInnen werden gebeten,
Satzungsnovelle 2025  
Antrag auf Ermäßigung/Einstufung F25 Antrag auf Einstufung BZR 2025 und 2026 Wie alle Rentenwerke sieht sich auch der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol laufend mit veränderten
WFF-Satzungsänderung vom 27.06.2012, Kundmachung am 05.07.2012  
1Verlautbarung nach § 195a ÄrzteG 1998Novelle der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol lautBeschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 27.06.2012:Die Satzung wird wie folgt
Finanzausgleichsverhandlungen: Ausbremsen der Ärztekammer wird das System nur verschlechtern  
Die kolportierten Inhalte der Finanzausgleichsverhandlungen sind aus Sicht der Österreichischen Ärztekammer problematisch und würden Fehlentwicklungen fördern.