Suche

906 Treffer:
Ärzte-Ausbildungsordnung 2006  
Wichtige InformationenAbschluss Ausbildung nach ÄAO 2006 Es wurde nunmehr in § 235 Abs. 3 ÄrzteG 1998 gesetzlich klargestellt (BGBl. I. Nr. 21/2024), dass sämtliche Ausbildungen sowie
„Allgemeinmediziner – ein Beruf, für den es sich zu arbeiten lohnt“  
Edgar Wutscher, BSAM-Obmann der ÖÄK, zog ein sehr positives Resümee aus dem „Tag der Allgemeinmedizin". Er betont die Rolle des Allgemeinmediziners als „erster Ansprechpartner und Lotse durch das
Erweiterung des Angebotes bei Corona-Tests in Arztpraxen geplant  
Auch niedergelassene Ärzte werden kostenlose PCR-Tests anbieten.
E9 Formular Anmeldung zur Wiedereintragung  
Zur Vorlage an die ÖsterreichischeÄrztekammer (Formular E.9)Anmeldung zur Wiedereintragung in die Ärzteliste(Bitte in Blockschrift ausfüllen)HINWEIS: Felder, die mit der Ziffer „1“ gekennzeichnet
LPF_­-_­Anhang_­1_­Foerderungsantrag_­LP_­Derma.docx  
Ärztekammer für Tirol Abteilung Kurie ang. Ärzte Anichstraße 7 6020 Innsbruck Förderantrag Vom Vertragsarzt/von der Vertragsärztin auszufüllen: Name Lehrpraxisinhaber:in: VPNR: Adresse
Satzung Wohlfahrtsfonds Volltext ohne Verlautbarungscharakter (Stand 01.01.2025)  
Satzung Wohlfahrtsfonds Volltext ohne Verlautbarungscharakter (Stand 01.01.2025)Konsolidierte Fassung per 01.01.2025 gemäß Beschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 04.12.2024 SATZUNG DES
Anhang_­1_­Foerderungsantrag_­LP_­KiJu.docx  
Ärztekammer für Tirol Abteilung Kurie ang. Ärzte Anichstraße 7 6020 Innsbruck Förderantrag Vom Vertragsarzt/-ärztin auszufüllen: Name LehrpraxisinhaberIn: VPNR: Adresse Lehr(gruppen)praxis:
Fortbildungsnachweis NEU ab 01.09.2025  
In § 49 Abs. 2c Ärztegesetz ist festgelegt, dass Ärztinnen und Ärzte, die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt sind, ihre absolvierte Fortbildung zumindest alle fünf Jahre gegenüber der
Allgemeiner Nachtbereitschaftsdienst  
Im Jänner 2011 wurde im Rahmen eines Pilotprojektes der „Allgemeinmedizinische Nachtbereitschaftsdienst" eingeführt. Dieser steht derzeit in 32 Regionen Tirols von Montag bis Freitag in der Zeit
Wechsel der Ordinationsstätte  
Nachstehend eine Auflistung wichtiger Punkte und Bestimmungen, die bei einem Wechsel der Ordinationsstätte zu beachten sind: Kurative Kassenverträge:  Nach den gesamtvertraglichen