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Satzungsnovelle 2025  
Antrag auf Ermäßigung/Einstufung F25 Antrag auf Einstufung BZR 2025 und 2026 Wie alle Rentenwerke sieht sich auch der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol laufend mit veränderten
Wohnsitzärzt:innen/Wohnsitzzahnärzt:innen  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2025 (Beiträge in Euro pro Monat)   bis 35 Jahre 35-45 Jahre ab 45 Jahren Grundrente 124,00 539,40 539,40 Todesfallbeihilfe 4,90 14,50 29,10
Erkrankungsfall  
Was ist für die Erledigung Ihrer Ansprüche zu tun? Meldung des Krankenstandes:  Vom Erkrankungsfalle ist der Verwaltungsausschuss der Ärztekammer unverzüglich, längstens innerhalb von sieben
Karenz  
Beitragsnachlässe für an der Mutter- bzw. Väterkarenz teilnehmende Kammerangehörige: Mütter: frühestens 6 Monate vor der voraussichtlichen Entbindung bis spätestens zum Ende des 24. Lebensmonats
Außerordentliche Kammermitglieder  
Dabei handelt es sich um Ärzte/Ärztinnen bzw. Zahnärzte/Zahnärztinnen, die derzeit nicht ärztlich/zahnärztlich tätig sind (z.B. längerer Auslandsaufenthalt, zeitlich begrenzter Teil der Ausbildung
Einmalleistungen bei Ableben  
Nach Ableben eines Kammerangehörigen oder Empfängers einer Alters- oder Invaliditätsversorgung und erfolgtem Anspruchsnachweis erfolgt die Auszahlung.Maximale Höhe der Leistung (Wert 2025):
Zusammensetzung Beitrag  
Woraus setzt sich der Beitrag zusammen?Beiträge zum Wohlfahrtsfonds: (Analog zu den Sozialversicherungsbeiträgen)  Für Jahrgänge von 1960 bis 1964 (Verbleib Altsystem) Grundrente
Möglichkeiten der Einzahlung  
Bei angestellten ÄrztInnen/ZahnärztInnen werden die Beiträge direkt vom Dienstgeber einbehalten. Niedergelassene ÄrztInnen/ZahnärztInnen und WohnsitärztInnen/WohnsitzzahnärztInnen werden gebeten,