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Gruppenpraxen
Vertragsgruppenpraxen können entweder als OG gemäß § 105 Unternehmensgesetzbuch oder als GmbH iSd. GmbH-Gesetzes geführt werden. Vorgesehen sind drei Modelle, nämlich die „Fusions-Gruppenpraxis"… Ärztegesetz
Das Ärztegesetz bildet die rechtliche Grundlage zur Ausübung des ärztlichen Berufes sowie der Ärztekammer, der Standesvertretung der niedergelassenen und angestellten Ärztinnen und Ärzte. Es… Ärztliche Verschwiegenheitspflicht
Allgemeines zur ärztlichen Verschwiegenheitspflicht Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht gehört zu den zentralsten Patientenrechten des österreichischen Gesundheitswesens und ist Grundlage für… Werberichtlinie
Die Österreichische Ärztekammer kann gem. § 53 Abs. 4 ÄrzteG nähere Vorschriften zu den Werbemöglichkeiten des Arztes erlassen. Die von der ÖÄK erlassene Werberichtlinie (Arzt und Öffentlichkeit)… Gestaltung einer Arzthomepage
In der von der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 53 Abs. 4 ÄrzteG beschlossenen Werberichtlinie „Arzt und Öffentlichkeit" ist dem Arzt die Einrichtung einer eigenen oder die Beteiligung an einer… Schilderordnung
Ein Arzt ist verpflichtet, seine Ordination durch ein Hinweisschild kenntlich zu machen. Bei der Gestaltung muss er sich an die Vorgaben der Schilderordnung der Österreichischen Ärztekammer halten.… Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Datenschutz-Anpassungsgesetz
Datenschutzmitteilung der Ärztekammer Hier finden Sie die Allgemeine Datenschutzmitteilung der Ärztekammer für Tirol sowie die Datenschutzmitteilung der Website der Ärztekamme für… Zertifikatsrichtlinie Ordinationsmanagement
Die erfolgreiche Umsetzung einer strukturierten Zusatzausbildung für Arztassistent:innen sollte der Zeit und den organisatorischen Herausforderungen einer modernen Praxisführung entsprechen. Die… Anmeldung und Meldewesen
PublikationAnmeldung und Eintragung Jeder Arzt/jede Ärztin ist aufgrund der ärztegesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, sich vor Aufnahme der postpromotionellen Ausbildung bzw. Aufnahme einer… Ärztliche Nebentätigkeit
Die Aufnahme und Beendigung einer ärztlichen Nebentätigkeit angestellter ÄrztInnen muss der Ärztekammer für Tirol zeitgerecht und schriftlich gemeldet werden. Gemäß den ärztegesetzlichen…