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Konsenspapier_­Erwachsenenschutz_­fuer_­Gesundheitsberufe.pdf  
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Gesundheitswesen Vom Sachwalter zum Erwachsenenvertreter Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz in Bezug auf medizinische Behandlungen Mit dem 2. ErwachsenenschutzG (2. ErwSchG, anordnungsbefugten Arzt
Gesamtvertragliche Honorarvereinbarung PVE Tirol  
Gesamtvertragliche Honorarvereinbarung PVE TirolGebührenfrei gemäß § 110 Abs. 1, Ziffer 2, lit. a ASVG Gesamtvertragliche Honorarvereinbarung gemäß § 342b Abs. 4 ASVG für Primärversorgungseinheiten
SF11 Praxiseröffnung  
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Freier Dienstleistungsverkehr  
Staatsangehörige eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die den ärztlichen Beruf in einem der übrigen EWR-Vertragsstaaten oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
SF09 Mitteilung Eröffnung zweiter Berufssitz  
SF09 Mitteilung Eröffnung zweiter BerufssitzE-Mail Österreichische Ärztekammer Weihburggasse 10 - 12 1010 Wien Mitteilung über Eröffnung eines 2. Berufssitzes Titel, Vor- und Nachname des
Poolgeld  
Der gem. § 41 Abs. 7 Tiroler Krankenanstaltengesetz den nachgeordneten Spitalsärzten zustehende Anteil an den an der jeweiligen Krankenhausabteilung/Universitätsklinik erzielten Einnahmen aus der
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Qualitätssicherungsverordnung und Hygieneverordnung  
Die Verpflichtung zur ärztlichen Qualitätssicherung ist im Ärztegesetz verankert. Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (Kurz: ÖQMed)
SF16 Wohnsitzarzt Antrag Eintragung  
SF16 Wohnsitzarzt Antrag EintragungE-Mail gVWHUUHLFKLVFKH bU]WHNDPPHU :HLKEXUJJDVVH :LHQ Antrag auf Eintragung in die Ärzteliste als Wohnsitzarzt/-Ärztin (Wohnsitzärzte sind gemäß