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Werberichtlinie  
Die Österreichische Ärztekammer kann gem. § 53 Abs. 4 ÄrzteG nähere Vorschriften zu den Werbemöglichkeiten des Arztes erlassen. Die von der ÖÄK erlassene Werberichtlinie (Arzt und Öffentlichkeit)
Gestaltung einer Arzthomepage  
In der von der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 53 Abs. 4 ÄrzteG beschlossenen Werberichtlinie „Arzt und Öffentlichkeit" ist dem Arzt die Einrichtung einer eigenen oder die Beteiligung an einer
Schilderordnung  
Ein Arzt ist verpflichtet, seine Ordination durch ein Hinweisschild kenntlich zu machen. Bei der Gestaltung muss er sich an die Vorgaben der Schilderordnung der Österreichischen Ärztekammer halten.
Gesetzliche_­Berufshaftpflichtversicherung_­nach_­dem_­AErztegesetzt.pdf  
Gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung nach dem Ärztegesetz Mit der 14. Ärztegesetz-Novelle im August 2010 wurde die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 52d Ärztegesetz für in
Wohnsitzärzt:innen  
WohnsitzärztInnen sind zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte ÄrztInnen, die weder in einem Anstellungsverhältnis tätig sind, noch eine eigene Ordination betreiben. Zum
Leitfaden Sterbeverfügung vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz  
Leitfaden Sterbeverfügung vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzSterbeverfügung Leitfaden für die Praxis Impressum Medieninhaber und Herausgeber:
Musterformular für ärztliche Aufklärung gemäß Sterbeverfügungsgesetz  
Musterformular für ärztliche Aufklärung gemäß SterbeverfügungsgesetzAufklärung gem. § 7 Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) 1. Daten der sterbewilligen Person Vorname(n) ___________________
SVR Benutzerhandbuch v1.7  
SVR Benutzerhandbuch v1.7Sterbeverfügungsregister (SVR) Benutzerhandbuch Version: 1.7 Autor: Jessica Zolda Abteilung Informationsmanagement Sterbeverfügungsregister (SVR) Dokumenthistorie
Broschuere_­-_­der_­Weg_­zur_­barrierefreien_­Ordination.pdf  
Broschuere_Barrierefrei_Kern_gesamt.qxp_Layout 1 29.06.15 12:03 Seite 1 Broschuere_Barrierefrei_Kern_gesamt.qxp_Layout 1 29.06.15 12:03 Seite 3 D IMPRESSUM n SONDERAUSGABE DER ÖSTERREICHISCHEN
Dokumentationscheckliste für Ärzte bei Gewaltverletzungen  
Dokumentationscheckliste für Ärzte bei GewaltverletzungenDOKUMENTATIONSBOGEN Name der verletzten/geschädigten Person: Geburtsdatum: Anschrift: Stampiglie (Klebeetikett) Ort der Untersuchung: