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Sterbeverfügung  
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Der Weg zur Praxiseröffnung  
Der Entschluss, eine eigene Praxis zu eröffnen und sich niederzulassen, wird von den meisten Ärzten bereits in den ersten Jahren ihrer Ausbildung gefasst. Die unmittelbare Vorbereitung des
Leitfaden Sterbeverfügung vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz  
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Wahlärzt:innen  
Da Ärzte ohne Kassenverträge auch von sozialversicherten Patienten aufgesucht werden, d.h. gewählt werden können, hat sich der Name "Wahlarzt" ergeben.Ärztliche Hilfe - freie Arztwahl Die
SVR Benutzerhandbuch v1.7  
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Gestaltung einer Arzthomepage  
In der von der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 53 Abs. 4 ÄrzteG beschlossenen Werberichtlinie „Arzt und Öffentlichkeit" ist dem Arzt die Einrichtung einer eigenen oder die Beteiligung an einer
Gesamtvertragliche Honorarvereinbarung PVE Tirol  
Gesamtvertragliche Honorarvereinbarung PVE TirolGebührenfrei gemäß § 110 Abs. 1, Ziffer 2, lit. a ASVG Gesamtvertragliche Honorarvereinbarung gemäß § 342b Abs. 4 ASVG für Primärversorgungseinheiten
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Anstellung  
Angestellte FachärztInnen, ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und approbierte ÄrztInnen üben den ärztlichen Beruf eigenverantwortlich im Rahmen eines Dienstverhältnisses in einer vom Dienstgeber
Freier Dienstleistungsverkehr  
Staatsangehörige eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die den ärztlichen Beruf in einem der übrigen EWR-Vertragsstaaten oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft