Suche

41 Treffer:
Gestaltung einer Arzthomepage  
In der von der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 53 Abs. 4 ÄrzteG beschlossenen Werberichtlinie „Arzt und Öffentlichkeit" ist dem Arzt die Einrichtung einer eigenen oder die Beteiligung an einer
Leitfaden Sterbeverfügung vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz  
… von Assistenz beim Suizid bieten, in dem die im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 11.12.2020 zu GZ 139/2019 vorgezeichneten Sicherungsmaßnahmen verankert wurden. In der…
Musterformular für ärztliche Aufklärung gemäß Sterbeverfügungsgesetz  
Musterformular für ärztliche Aufklärung gemäß SterbeverfügungsgesetzAufklärung gem. § 7 Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) 1. Daten der sterbewilligen Person Vorname(n) ___________________
SVR Benutzerhandbuch v1.7  
SVR Benutzerhandbuch v1.7Sterbeverfügungsregister (SVR) Benutzerhandbuch Version: 1.7 Autor: Jessica Zolda Abteilung Informationsmanagement Sterbeverfügungsregister (SVR) Dokumenthistorie
Broschuere_­-_­der_­Weg_­zur_­barrierefreien_­Ordination.pdf  
… – denn die Übergangsregelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit laufen nach zehn Jahren zum 31.12.2015 aus. Unter einer Behinderung versteht das Gesetz die Folge einer nicht nur vorübergehenden…
Primärversorgungseinheiten  
Gesamtvertragliche Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten in Tirol Mit 01.07.2023 ist die gesamtvertragliche Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten in Tirol in Kraft
20191008_­Gesamtvertrag_­Anstellung_­Arzt_­bei_­Arzt.pdf  
Gebührenfrei gemäß S 110 ASVG Gesamtvertrag I iche Verei n baru n g abgeschlossen gemäß $ 342e Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in der geltenden Fassung BGBI. I 2012019 zwischen dem
Ärztliche Tätigkeit in Österreich - Anforderungen für die Eintragung in die Ärzteliste Stand Jänner 2025  
Ärztliche Tätigkeit in Österreich - Anforderungen für die Eintragung in die Ärzteliste Stand Jänner 2025Ärztekammer für Tirol Ärztliche Tätigkeit in Österreich Anforderungen für die Eintragung
Poolrichtlinien Endfassung 25.01  
Poolrichtlinien Endfassung 25.01Richtlinien der Ärztekammer für Tirol für die Zusammensetzung, Aufgaben und Wahl des Poolrates sowie die Verteilung der Poolgelder auf die Poolberechtigten
Reihungsrichtlinien ab 22. Mai 2024  
Reihungsrichtlinien ab 22. Mai 2024Anhang 2 Richtlinien für die Auswahl der § 2-Vertragsärzte für Allgemeinmedizin, Vertragsfachärzte und Vertrags-Gruppenpraxen (gültig ab 22.05.2024) Nach § 5 Abs.