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Lehrpraxen  
Nach dem Ärztegesetz (§§ 12 und 12a) sind anerkannte Lehr(gruppen)praxen die Ordinationsstätten jener Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin und Fachärzte/Fachärztinnen, denen die Bewilligung
Umstieg in die ÄAO 2015  
Ein Umstieg von der ÄAO 2006 in die ÄAO 2015 ist gemäß § 27 ÄAO 2015 möglich. Der Antrag auf Anrechnung ist unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen an die zuständige Landesärztekammer zu
Ärzte-Ausbildungsordnung 2006  
Wichtige InformationenAbschluss Ausbildung nach ÄAO 2006 Es wurde nunmehr in § 235 Abs. 3 ÄrzteG 1998 gesetzlich klargestellt (BGBl. I. Nr. 21/2024), dass sämtliche Ausbildungen sowie
Ärzte-Ausbildungsordnung 2015  
Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 Die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) gilt verpflichtend für alle Absolventen der Medizinischen Universität, welche nach dem 31.05.2015 mit der
Anerkennung von Ausbildungsstätten  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
Ausbildung in der Lehrpraxis nach ÄAO 2006  
Nach dem Ärztegesetz (§§ 12 und 12a) sind anerkannte Lehr(gruppen)praxen die Ordinationsstätten jener ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und FachärztInnen, denen die Bewilligung zur Ausbildung von
Ausbildungsstellenmeldung  
… an welcher die ÄrztInnen ihre Ausbildung tatsächlich absolvieren und sind rückwirkend ab 01.12.2016 in der ASV zu erfassen. Es besteht für jede Ärztin/jeden Arzt in Ausbildung die…
Anerkennung als Lehrpraxis  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
Ausbildungsstellenmeldung  
… an welcher die ÄrztInnen ihre Ausbildung tatsächlich absolvieren und sind rückwirkend ab 01.12.2016 in der ASV zu erfassen. Es besteht für jede Ärztin/jeden Arzt in Ausbildung die…
ÖÄK Weiterbildungsurkunden  
ÖÄK-Diplome Die ÖÄK-Diplome basieren auf der Verordnung über ärztliche Weiterbildung der Österreichischen Ärztekammer und den Anlagen/Richtlinien. Ziel von ÖÄK-Diplomen ist der