Wir dürfen Sie darüber informieren, dass folgende COVID-19 Leistungen über den 31.12.2023 hinaus verlängert werden:
- COVID-19 Tests bei symptomatischen Personen – Verlängerung bis 31.03.2024
- Abgabe von COVID-Heilmitteln – Verlängerung bis 31.01.2024
Für weitere Informationen dürfen wir Ihnen im Anhang das Rundschreiben der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte weiterleiten.
Die Verrechnung der COVID-Impfungen ist wie bereits kommuniziert bis 31.03.2024 möglich. In diesem Zusammenhang dürfen wir Ihnen die aktuellen Aussendungen des Bundesministeriums übermitteln.