Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Ärztekammer für Tirol auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Ärztekammer handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG) zusammen aus:

  • einer Bildmarke
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Ärztekammer für Tirol gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier:

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt.

Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Ärztekammer für Tirol:

per Email kammer(at)aektirol.at (mit gescanntem Dokument im Anhang)

per Fax 0512/52058-130

per Post Ärztekammer für Tirol, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck

Die Ärztekammer für Tirol überprüft dann, ob es sich bei dem übermittelten Dokument um eine Erledigung von ihr handelt und beantwortet die Anfrage mit schriftlicher Erledigung.