Barrierefreiheit von Ordinationen

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz soll Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichstellen und fördern und normiert, dass eine bauliche Barriere eine mittelbare Diskriminierung darstellen kann, die unter Umständen zu einer Schadenersatzverpflichtung führt. Die gesetzlichen Bestimmungen sind ab 1. Jänner 2016 in vollem Umfang anzuwenden.

Das Gesetz gilt überall dort, wo es um den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen geht, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Ziel ist der barrierefreie Zugang zu allen öffentlichen Gebäuden. Davon betroffen sind somit auch Einrichtungen des Gesundheitswesens, also auch alle Ordinationen und Gruppenpraxen.

Die nachstehende in Zusammenarbeit zwischen der ÖÄK und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erstellte Broschüre soll Ihnen hilfreiche Anregungen und Tipps, wie Sie Ihre Ordination barrierefrei gestalten können, liefern. Mit gezielten Fragen und Checklisten können Sie Ihre Ordination auf den Grad der Barrierefreiheit testen und prüfen, welche technischen und wirtschaftlichen Maßnahmen getroffen werden sollen und können.
 

Infobroschüre: