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Informationen zu Beiträgen  
Hier finden Sie zusätzliche Informationen zu den Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol.
Informationen zu Leistungen  
Hier finden Sie vertiefende Informationen zu den Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol.
Allgemeine Informationen  
Das Ärztegesetz verpflichtet die Ärztekammern, zur Versorgung und Unterstützung ihrer Kammerangehörigen und deren Hinterbliebenen einen Wohlfahrtsfonds einzurichten. In der Satzung des…
Angestellte Ärzte/Zahnärzte  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2024 (Beiträge in Euro pro Monat)   bis 35 Jahre 35-45 Jahre ab 45 Jahren Grundrente 119,20 518,60 518,60 …
Gruppenpraxis  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2024 (Beiträge in Euro pro Monat) Bei Beteiligung eines Arztes oder Zahnarztes an einer Gruppenpraxis kommen die Beiträge für jeden einzelnen Arzt bzw. Zahnarzt…
Erstes Praxisjahr  
Bei erstmaliger Praxiseröffnung besteht die Möglichkeit, sich von der Ergänzungsrente und der Individualrente befreien zu lassen (siehe Niedergelassene Wahlärzte/Wahlzahnärzte bzw. Ärzte/Zahnärzte…
Nachkauf von Versicherungszeiten  
Grundrente Mit der Bezahlung des vollen Richtbeitrags zur Grundrente wird eine jährliche Anwartschaft von 3 % erworben. Der volle Anspruch von 100 % ist daher nach 33 1/3 Jahren Mit­gliedschaft…
Karenz  
Beitragsnachlässe für an der Mutter- bzw. Väterkarenz teilnehmende Kammerangehörige: Mütter: frühestens 6 Monate vor der voraussichtlichen Entbindung bis spätestens zum Ende des 24. Lebensmonats…
Erkrankungsfall  
Was ist für die Erledigung Ihrer Ansprüche zu tun? Meldung des Krankenstandes:  Vom Erkrankungsfalle ist der Verwaltungsausschuss der Ärztekammer unverzüglich, längstens innerhalb von…
Einmalleistungen bei Ableben  
Nach Ableben eines Kammerangehörigen oder Empfängers einer Alters- oder Invaliditätsversorgung und erfolgtem Anspruchsnachweis erfolgt die Auszahlung.Maximale Höhe der Leistung (Wert 2024):…