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114 results:
Befristete erweiterte Stellvertretung  
Die mit der ÖGK ausgearbeitete Vereinbarung über die befristete erweiterten Stellvertretung dient dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung trotz vorübergehender Einschränkung der…
Gemeinsame Vertragserfüllung  
Die mit der ÖGK ausgearbeitete Vereinbarung über die gemeinsame Vertragserfüllung  hat sowohl die bestmögliche Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung der Bevölkerung bei…
Übergabepraxis  
Die Vereinbarung betreffend Übergabepraxis und die damit verbundene Vorwegnahme der Ausschreibung und Vergabe einer  Vertragsarztstelle als Übergabepraxis dient dem Ziel, durch einen nahtlosen…
Teilung von Vertragsarztstellen (Job Sharing)  
Die Teilung von Vertragsarztstellen (ausg. für med. und chem. Labordiagnostik) dient dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Wunsches der…
Gruppenpraxen  
Vertragsgruppenpraxen können entweder als OG gemäß § 105 Unternehmensgesetzbuch oder als GmbH iSd. GmbH-Gesetzes geführt werden. Vorgesehen sind drei Modelle, nämlich die „Fusions-Gruppenpraxis"…
Gerichtssachverständiger  
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige werden von Gerichten für einzelne Verfahren zu Sachverständigen bestellt, um die dort auftretenden Fachfragen zu erörtern und zu…
Ärztegesetz  
Das Ärztegesetz bildet die rechtliche Grundlage zur Ausübung des ärztlichen Berufes sowie der Ärztekammer, der Standesvertretung der niedergelassenen und  angestellten Ärztinnen und Ärzte. Es…
Ärztliche Verschwiegenheitspflicht  
Allgemeines zur ärztlichen Verschwiegenheitspflicht Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht gehört zu den zentralsten Patientenrechten des österreichischen Gesundheitswesens und ist Grundlage für…
Werberichtlinie  
Die Österreichische Ärztekammer kann gem. § 53 Abs. 4 ÄrzteG nähere Vorschriften zu den Werbemöglichkeiten des Arztes erlassen. Die von der ÖÄK erlassene Werberichtlinie (Arzt und Öffentlichkeit)…
Gestaltung einer Arzthomepage  
In der von der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 53 Abs. 4 ÄrzteG beschlossenen Werberichtlinie „Arzt und Öffentlichkeit" ist dem Arzt die Einrichtung einer eigenen oder die Beteiligung an einer…