Die Stadt Innsbruck bietet im Rahmen einer sondervertraglichen Regelung ein monatliches Mindestentgelt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden von € 5.200,-- brutto bei zusätzlicher Abgeltung von Mehraufwand. Die Bereitschaft zur Überzahlung je nach Berufserfahrung und Qualifikation ist gegeben.
Interessierte richten ihre entsprechend belegten und begründeten Bewerbungen unter Anschluss eines Lebenslaufs, der Nachweise der in der Ausschreibung genannten Erfordernisse jederzeit schriftlich an das Stadtmagistrat Innsbruck: Amt für Personalwesen, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck. E-Mail: post.personalwesen@innsbruck.gv.at