ärztliche Tätigkeit, Forschung, Lehre, Verwaltung
auf die Dauer der Abwesenheit der Planstelleninhaberin/des Planstelleninhabers, längstens jedoch bis 23.08.2022
Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.600,06 brutto (14 x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie durch sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Bewerbungen sind bis zum 10. März 2021 unter Angabe der Chiffre der Stellenausschreibung bevorzugt per E-Mail (pdfFormat) an bewerbung@i-med.ac.at zu übermitteln oder schriftlich am Postweg in der Abteilung Personal der Medizinischen Universität Innsbruck, Fritz-Pregl-Straße 3 (6. Stock), A-6020 Innsbruck, einzubringen. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Die Medizinische Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-Bürger/innen müssen gewährleistet sein.