31.05.2022 Update: Aktuelle Informationen betreffend Coronavirus (SARS-CoV-2)

31.05.2022

1. Novelle zur 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung, Maskenpflicht für Ordinationen, COVID-19 Risikoatteste, Nichtanwendung Impfpflichtgesetz

Wir erlauben uns Ihnen wieder Informationen im Zusammenhang mit der COVID-19 Erkrankung zu übermitteln:
 
Die mit 01.06.2022 in Kraft tretende 1. Novelle zur 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung sieht eine weitgehende Lockerung der Maskenpflicht in öffentlichen Räumen vor.

Die Verordnung sieht jedoch keine Änderungen der Maskenpflicht für Ordinationen der niedergelassenen ÄrztInnen vor. Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für Patienten, Besucher, Begleitpersonen sowie bei unmittelbarem Patientenkontakt für Betreiber, Mitarbeiter und Dienstleistungserbringer, sofern das Infektionsrisiko nicht durch technische Schutzmaßnahmen (z.B. Anbringung von Trennwänden/Plexiglaswänden) minimiert werden kann.

Auch das im Rundschreiben vom 21.04.2022 kommunizierte Präventionskonzept für Ordinationen bleibt weiterhin unverändert. Details hierzu finden Sie hier.

Des Weiteren dürfen wir darüber informieren, dass die Regelung für COVID-19 Risikoatteste bis 30.06.2022 verlängert wurde.

Wie auch bereits medial berichtet, wurde die vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19 Impfpflichtgesetzes und der COVID-19 Impfpflichtverordnung bis 31.08.2022 verlängert.

 

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