Wir erlauben uns Ihnen wieder Informationen im Zusammenhang mit der COVID-19 Erkrankung zu übermitteln:
Verlängerung der Regelungen für die Impfungen im niedergelassenen Bereich
Auf Grund der Fortdauer der COVID-19 Pandemie wird die Verrechnungsmöglichkeit mit den Kassen für die Covid-19 Impfungen bis 31.12.2022 verlängert. Die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt liegt derzeit noch nicht vor.
Auslaufen der gesetzlichen Regelungen für Erleichterungen im elektronischen Datenverkehr mit 30.06.2022
Mit Rundschreiben vom 07.04.2020 haben wir über die im Zuge der COVID-19 Pandemie eingeführten Erleichterungen im elektronischen Datenverkehr informiert. Folgende Erleichterungen laufen daher nunmehr mit 30.06.2022 aus:
- Zugriff auf ELGA (e-Medikation, e-Befund sowie e-Impfpass) ohne Stecken der e-card nur mit Eingabe der SV-Nr.
- Übermittlung von Arzneimittel-Verordnungen per Fax oder E-Mail an Apotheken auch wenn der Patient zustimmt.
- Übermittlung von Gesundheitsdaten per E-Mail oder Fax an den Patienten selbst oder eine von ihm bekannt gegebene Person auch wenn der Patient zustimmt.
- Übermittlung von Gesundheitsdaten per E-Mail zwischen Gesundheitsdiensteanbietern unter den gleichen Bedingungen wie der Fax-Verkehr.
Da in den Medien bereits über eine allfällige Verlängerung der Erleichterungen über den 30.06.2022 hinaus spekuliert wurde, könnte es sein, dass der Gesetzgeber hier kurzfristig doch noch bestimmte Erleichterungen verlängert. Wir werden Sie gegebenenfalls darüber informieren.
Maßnahmenpaket der ÖGK für Long-Covid – Patienten bzw. – Verdachtsfälle
Im Zusammenhang mit der Abklärung bzw. der Behandlung der Long-Covid-Patienten bzw. - Verdachtsfällen wurde zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherung vorbehaltlich der Beschlussfassung in den Gremien ab 01.07.2022 bei der ÖGK das in der Anlage ersichtliche Maßnahmenpaket beschlossen.
Sobald auch das Maßnahmenpaket der BVAEB und der SVS für Long-Covid – Patienten bzw. – Verdachtsfälle vorliegt, werden wir darüber informieren.
Da voraussichtlich die EDV-technische Umsetzung nicht bis 01.07.2022 möglich sein wird, empfehlen wir Ihnen die Positionen, die nun außerhalb der Limite verrechenbar sind, vorerst zu dokumentieren und danach in die entsprechenden Abrechnungen einzutragen.