29.07.2022 Update: Aktuelle Informationen betreffend Coronavirus (SARS-CoV-2)

29.07.2022

2. Novelle zur 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung und Verkehrsbeschränkungsverordnung

Die ab 01.08.2022 in Kraft tretende 2. Novelle zur 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung sieht keine Änderungen der Maskenpflicht für Ordinationen der niedergelassenen ÄrztInnen vor. Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für Patienten, Besucher, Begleitpersonen sowie bei unmittelbarem Patientenkontakt für Betreiber, Mitarbeiter und Dienstleistungserbringer, sofern das Infektionsrisiko nicht durch technische Schutzmaßnahmen (z.B. Anbringung von Trennwänden/Plexiglaswänden) minimiert werden kann.

Auch das im Rundschreiben vom 21.04.2022 kommunizierte Präventionskonzept für Ordinationen bleibt weiterhin unverändert. Details hierzu finden Sie hier.

Weiters gilt zu erwähnen, dass gemäß der COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung für eine verkehrsbeschränkte Person kein Betretungsverbot für Ordinationen der niedergelassenen Ärzte unter Einhaltung der Maskenpflicht gilt.

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