Wir erlauben uns Ihnen wieder Informationen im Zusammenhang mit der COVID-19 Erkrankung zu übermitteln:
Antigen-Testung von symptomlosen Personen im Rahmen der Aktion „Tirol testet“ – Verlängerung bis 31.08.2021:
Die Tiroler Landesregierung hat die Möglichkeit von Antigen-Testungen für symptomlose Personen in den Ordinationen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Aktion „Tirol testet“ bis 31.08.2021 verlängert.
COVID-19-Risiko-Attest – Verlängerung:
Die Möglichkeit der Ausstellung von COVID-19-Risiko-Attesten ist bis 30.06.2021 verlängert worden.
COVID-19-Öffnungsverordnung – relevante Aspekte für den niedergelassenen Bereich:
Ergänzend zu unseren Rundschreiben vom 12. und 20.05.2021 finden Sie beiliegend eine Zusammenfassung der Österreichischen Ärztekammer zu den Auswirkungen der Verordnung für den niedergelassenen Bereich, wie insbesondere
▪ Maskenpflicht Begleitpersonen
▪ Maskenpflicht Ordinationsmitarbeiter
▪ Ausnahmen von der Maskenpflicht
▪ Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr der Mitarbeiter (Entfall des wöchentlichen Tests bei geimpften oder genesenen Mitarbeitern)
▪ Vorgehen im Falle eines positiven Testergebnisses bei Mitarbeitern
▪ Abstandsregeln in der Ordination
Die mit Rundschreiben vom 17.03.2021 ausgesandte Empfehlung zu den Schutzmaßnahmen in den Ordinationen ist damit gegenstandslos.
COVID-19-Öffnungsverordnung – Auswirkungen und relevante Aspekte für den ngl. Bereich
COVID-19-Öffnungsverordnung – Bereich Beilage_Auszug_COVID-19-ÖV, Fassung vom 22.05.2021