26.08.2020 Update: Aktuelle Informationen betreffend Coronavirus (SARS-CoV-2)

26.08.2020

Studie "Psychische Belastung von niedergelassenen ÄrztInnen während der COVID-19-Pandemie", Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen, Ersuchen des ÖSB (Österreichischer Schwerhörigenbund Dachverband), Erinnerung an die gesetzlichen Hygienevorschriften in der Ordination

Wir erlauben uns Ihnen wieder Informationen im Zusammenhang mit der COVID-19 Erkrankung zu übermitteln:

Studie "Psychische Belastung von niedergelassenen ÄrztInnen während der COVID-19-Pandemie":
Frau Univ.-Prof. Dr. llsemarie Kurzthaler-Lehner von der Medizinischen Universität Innsbruck führt eine Studie bezüglich "Mentale Gesundheit niedergelassener ÄrztInnen während der COVID-19 Pandemie im Fokus der Wissenschaft" durch und ersucht um rege Beteiligung von ÄrztInnen aller Fachrichtungen im niedergelassenen Bereich (Dauer ca. 10 Minuten) bis 14.09.2020. Die Ärztekammer für Tirol unterstützt dieses Vorhaben. Im beiliegenden Schreiben der Bundeskurie niedergelassene Ärzte befürwortet auch diese die Teilnahme. Unter diesem Link finden Sie die Zugangsmöglichkeit zur Befragung.

Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung:
Das Dokument „Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung“ des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde aktualisiert. Die neueste Version vom 25.08.2020 finden Sie im Anhang.

Ersuchen des ÖSB (Österreichischer Schwerhörigenbund Dachverband):
Der Österreichische Schwerhörigenbund Dachverband macht auf den Umstand aufmerksam, dass für hörbeeinträchtigte Menschen eine Kommunikation mit einem Gesprächspartner mit MNS-Maske oft schwierig ist, da die Maske das Ablesen der Lippen verhindert und die unterstützende Mimik verborgen bleibt.
Deshalb ersucht der Österr. Schwerhörigenbund die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, diesen Umstand bei Gesprächen mit dieser Patientengruppe zu berücksichtigen und allenfalls einen Wechsel auf ein Gesichtsvisier zu erwägen.

Erinnerung an die gesetzlichen Hygienevorschriften in der Ordination gemäß der COVID-19-Lockerungsverordnung:
§ 2 der COVID-19-Lockerungsverordnung sieht vor, dass – zusätzlich zu dem nach wie vor einzuhaltenden Abstand von einem Meter von Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben – Besucher von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie von Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden – wie Arztordinationen – eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen haben. Zusätzlich müssen auch der Arzt und die Mitarbeiter bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung – wie zum Beispiel eine aufgestellte Plexiglasscheibe - vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.
Generell hat der ordinationsbetreibende Arzt gemäß der COVID-19-Lockerungsverordnung durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren. Hierzu darf auf die Maßnahmen und Empfehlungen der Bundeskurie niedergelassene Ärzte für Ordinationen in der COVID-19-Pandemie verwiesen werden.

 

Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen

Studie Belastung ng Ärzte

 

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