21.04.2022 Update: Aktuelle Informationen betreffend Coronavirus (SARS-CoV-2)

21.04.2022

2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung: Präventionskonzept für Ordinationen; COVID – 19 Auffrischungsimpfung (4. Impfung)

 

Wir erlauben uns Ihnen wieder Informationen im Zusammenhang mit der COVID-19 Erkrankung zu übermitteln:

2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung: Präventionskonzept für Ordinationen
Seit Samstag, 16.04.2022, ist die 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung in Kraft, welche als Neuerung vorsieht, dass Arztordinationen einen COVID-19 Beauftragten bestellen und ein COVID-19 Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen müssen. Weder die Ärztekammer für Tirol noch die Österreichische Ärztekammer wurden über eine derartige Verpflichtung im Vorfeld informiert.
Das COVID-19 Präventionskonzept hat insbesondere folgende Punkte zu enthalten:

  • Spezifische Hygienemaßnahmen
  • Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2 Infektion
  • Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen
  • Regelungen zur Steuerung des Personenaufkommens
  • Vorgaben zur Schulung der MitarbeiterInnen in Bezug auf die Hygienemaßnahmen

Um den administrativen Aufwand für Ihre Ordination möglichst gering zu halten, dürfen wir Ihnen hierzu ein Muster der ÖÄK für das Präventionskonzept (HIER) übermitteln, welches vom Ordinationsinhaber für die Umsetzung herangezogen werden kann.

Die Verordnung sieht keine Änderungen der Maskenpflicht für Ordinationen der niedergelassenen ÄrztInnen vor. Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für Patienten, Besucher, Begleitpersonen sowie bei unmittelbarem Patientenkontakt für Betreiber, Mitarbeiter und Dienstleistungserbringer, sofern das Infektionsrisiko nicht durch technische Schutzmaßnahmen (z.B. Anbringung von Trennwänden/Plexiglaswänden) minimiert werden kann.

Weiters gilt zu erwähnen, dass die Gültigkeit des grünen Passes für 3-fach geimpfte Personen auf ein Jahr verlängert wurde.

Die vollständige Verordnung finden Sie HIER

 

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