16.12.2022 Update: Aktuelle Informationen betreffend Coronavirus (SARS-CoV-2)

16.12.2022

4. Novelle zur 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung, Aktualisierte Empfehlung des Nationalen Impfgremiums, Antivirale COVID Therapie in der Allgemeinmedizin

Wir erlauben uns Ihnen wieder Informationen im Zusammenhang mit der COVID-19 Erkrankung zu übermitteln:

4. Novelle zur 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung
Die ab 16.12.2022 in Kraft getretene 4. Novelle der 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung sieht keine Änderungen der Maskenpflicht für Ordinationen der niedergelassenen ÄrztInnen vor. Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für Patienten, Besucher, Begleitpersonen sowie bei unmittelbarem Patientenkontakt für Betreiber, Mitarbeiter und Dienstleistungserbringer, sofern das Infektionsrisiko nicht durch technische Schutzmaßnahmen (z.B. Anbringung von Trennwänden/Plexiglaswänden) minimiert werden kann.
Wie den Medien zu entnehmen ist, wurde die bis 15.12.2022 geltende 3G-Regel in den Krankenhäusern und Pflegeheimen mit der aktuellen Novelle abgeschafft. Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt jedoch weiterhin aufrecht.

Aktualisierte Empfehlung des Nationalen Impfgremiums
In der Anlage dürfen wir Ihnen die aktualisierte Empfehlung des Nationalen Impfgremiums (Stand 28.11.2022) zur Kenntnis bringen.

Antivirale COVID Therapie in der Allgemeinmedizin
Weiters dürfen wir Ihnen die Informationen zur antiviralen COVID Therapie, welche von der Österreichischen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) erarbeitet wurden, weiterleiten.
 

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