Wir erlauben uns Ihnen wieder Informationen im Zusammenhang mit der COVID-19 Erkrankung zu übermitteln:
COVID-19-Impfung: Einheitliche Position für alle Auffrischungsimpfungen (COVIA)
Zur Vereinfachung erfolgt die Abrechnung aller COVID-19 Auffrischungsimpfungen ab 01.09.2022 mit der neuen einheitlichen Pos. COVIA, unabhängig davon, um die wievielte Auffrischungsimpfung es sich handelt. Die Positionen COVA1 (erste Auffrischungsimpfung) und COVA2 (zweite Auffrischungsimpfung) werden damit hinfällig und nach Ablauf einer Übergangsphase mit Ende September eingestellt.
Ab 01.09.2022 stehen daher folgende Abrechnungspositionen, sofern die neue Position COVIA bereits von Ihrem Arztsoftwarehersteller umgesetzt wurde, zur Verfügung:
Grundimmunisierung: 1. Teilimpfung COVI1 € 25,-
Grundimmunisierung: 2. Teilimpfung COVI2 € 20,-
Jede Auffrischungsimpfung COVIA € 20,-
Ergänzung zu den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums zu COVID-19-Impfungen.
Die Ergänzung zu den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums zu COVID-19-Impfungen (Version 1.0, Stand 31.08.2022) finden Sie in der Anlage. Die Ergänzung enthält die Impfempfehlungen für den Herbst 2022, wobei insbesondere auf die Empfehlung der vierten Impfung ab dem Alter von 12 Jahren (bisher ab 60 Jahren) nach 6 Monaten hingewiesen wird.