06.07.2022 Update: Aktuelle Informationen betreffend Coronavirus (SARS-CoV-2)

06.07.2022

Maßnahmenpakete der BVAEB und der SVS für Long-Covid – Patienten bzw. – Verdachtsfälle, Verlängerung der Regelungen für die Impfungen im niedergelassenen Bereich – Kundmachung der geänderten gesetzlichen Bestimmungen, Opioid-Substitutionsbehandlung und COVID19, Honorar für die Abgabe von Covid-19-Heilmitteln durch Hausapothekenführende Ärzte, Aktuelle Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums zu COVID-19-Impfungen

Wir erlauben uns Ihnen wieder Informationen im Zusammenhang mit der COVID-19 Erkrankung zu übermitteln:

Maßnahmenpakete der BVAEB und der SVS für Long-Covid – Patienten bzw. – Verdachtsfälle
Wie mit Rundschreiben vom 30.06.2022 bereits angekündigt, dürfen wir Ihnen in der Anlage nunmehr die Informationen für die Maßnahmenpakete der BVAEB und der SVS für Long-Covid – Patienten bzw. – Verdachtsfälle übermitteln.

Zum Maßnahmenpaket der BVAEB darf ergänzend mitgeteilt werden, dass auch hier für die Fachgruppen Neurologie, Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie die TA-LC mit besonderer Begründung durch den Überweiser mehr als einmal erbracht und verrechnet werden kann.

Die Softwarefirmen wurden bereits über diese neuen Positionen informiert. Da zu erwarten ist, dass die neuen Positionen aber noch nicht sofort in die Abrechnungssoftware eingespielt werden können, weisen wir darauf hin, dass diese einstweilen händisch zu dokumentieren und dann bei der Abrechnung nachzutragen sind.

Verlängerung der Regelungen für die Impfungen im niedergelassenen Bereich – Kundmachung der geänderten gesetzlichen Bestimmungen
Mit Rundschreiben vom 30.06.2022 haben wir darüber informiert, dass auf Grund der Fortdauer der COVID-19 Pandemie die Verrechnungsmöglichkeit mit den Kassen für die Covid-19 Impfungen bis 31.12.2022 verlängert wird. Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen wurden nunmehr im Bundesgesetzblatt verlautbart.

Opioid-Substitutionsbehandlung und COVID19
In der Anlage dürfen wir Ihnen ein Schreiben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Opioid-Substitutionsbehandlung und COVID-19 – Verlängerung der Geltung der „COVID- 19-Sonderbestimmungen“ im Suchtmittelgesetz und in der Suchtgiftverordnung bis 30.06.2023 sowie Informationen zum Thema „Suchtgiftverschreibung und e-Rezept/ Ausnahmeregelung: Verlängerung Zulässigkeit der Übermittlung von Suchtgift-Verordnungen per Fax oder E-Mail bis Ende 2022“ übermitteln.

Honorar für die Abgabe von Covid-19-Heilmitteln durch Hausapothekenführende Ärzte
Im Frühjahr 2022 wurde in den SoziaIversicherungsgesetzen die rechtliche Basis für eine Sonderregelung betreffend die Vergütung für die Abgabe von COVID-19-HeiImitteIn in den öffentlichen Apotheken vorgesehen. Das pauschale Honorar beträgt € 15,- für jedes abgegebene Heilmittel und umfasst die Kosten für die Distribution durch den Großhandel sowie den gesamten logistischen Aufwand bis hin zu Beratung und Abgabe.
Diese Regelung wurde nun - rückwirkend mit 21. März 2022 - auf die
ärztlichen Hausapotheken ausgedehnt und bis 31. Dezember 2022 verlängert.

Aktuelle Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums zu COVID-19-Impfungen:
Die aktuellen Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums zu COVID-19-Impfungen (Version 10.2, Stand 01.07.2022) finden Sie ebenfalls in der Anlage. Die Änderungen (insbesondere Präzisierungen und neue Empfehlungen für die 4. Impfung) sind rot hervorgehoben.

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