Wir erlauben uns Ihnen wieder Informationen im Zusammenhang mit der COVID-19 Erkrankung zu übermitteln:
Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen bis 30.04.2023 - COVID-19 Risiko-Attest
In Ergänzung zum Rundschreiben vom 03.01.2023 dürfen wir Ihnen mitteilen, dass zwar die Kostentragung des Bundes für die COVID-19-Risiko-Atteste auf 30.06.2023 verlängert – jedoch der Zeitraum für Freistellungen gemäß den aktuellsten gesetzlichen Bestimmungen vorerst lediglich auf 30.04.2023 verlängert wurde.
Die Details dazu finden Sie im beiliegenden ÖÄK-Rundschreiben.