Wir erlauben uns Ihnen wieder Informationen im Zusammenhang mit der COVID-19 Erkrankung zu übermitteln:
Verlängerung der COVID-19-Leistungen bis 30.06.2023
- COVID-Tests bei symptomatischen Personen
- COVID-19-Antigentests bei asymptomatischen RisikopatientInnen
- COVID-19-Impfung
- Aufklärungs-/Beratungsgespräche durch niedergelassene VertragsärztInnen
- Ausdruck COVID-19-Impfzertifikate
- COVID-19-Risiko-Atteste
Änderung GesundheitsteIematikgesetz 2012
- Eine weitere Verlängerung (ebenfalls bis 30.06.2023) betrifft die Ausnahmebestimmung, Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit Suchtgiftrezepten per Mail übermitteln zu können. Dadurch soll eine Übergangslösung bis zur vollständigen Umstellung auf einen (ausschließlich) elektronischen Prozess im Bereich der Verschreibung suchtgifthaltiger Arzneimittel ermöglicht werden.
Alle Details dazu finden Sie in den beiliegenden ÖÄK-Rundschreiben.