Wahl 2012Wahl 2012

Informationen zur Ärztekammer-Wahl 2012

Wahltermin, Briefwahl

Die Tiroler Ärztekammer-Wahl 2012 wird am 3. März 2012 stattfinden. Das hat die Wahlkommission in ihrer konstituierenden Sitzung beschlossen, nachdem in der Herbstvollversammlung der Ärztekammer für Tirol die Wahl der Vollversammlung angeordnet worden war. Stimmzettel und Wahlkuvert werden automatisch per RSb-Brief rechtzeitig an alle Wahlberechtigten versandt. Es kann also bereits vor dem Wahltag mittels Briefwahl gewählt werden. Am Wahltag, dem 3. März 2012, ist dann außerdem die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal in der Ärztekammer für Tirol in Innsbruck möglich.

Wahlkundmachung

Die Wahlkundmachung zur Ausschreibung der Wahl wird in Form einer Sondernummer der Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol am 4. Jänner 2012 an alle Wahlberechtigten versandt. In der Wahlkundmachung werden weitere Informationen zur Wahl enthalten sein. Alle Kundmachungen können auch unter der Internet-Adresse http://www.aektirol.at/ eingesehen werden.

Wahlberechtigung, Wahlkörper

Stichtag für die aktive und passive Wahlberechtigung ist der 3. Jänner 2012. Wahlkörper sind die vier Sektionen: Sektion der zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärzte (Ärztinnen) innerhalb der Kurie der angestellten Ärzte (Ärztinnen); Sektion der Turnusärzte (Turnusärztinnen) innerhalb der Kurie der angestellten Ärzte (Ärztinnen); Sektion der Ärzte (Ärztinnen) für Allgemeinmedizin und der approbierten Ärzte (Ärztinnen) innerhalb der Kurie der niedergelassenen Ärzte (Ärztinnen); Sektion der Fachärzte (Fachärztinnen) innerhalb der Kurie der niedergelassenen Ärzte (Ärztinnen). Die Zugehörigkeit zu einem Wahlkörper richtet sich nach der Eintragung der Wahlberechtigten in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer am Stichtag, dem 3. Jänner 2012.

Einbringung von Wahlvorschlägen

Für die Einbringung von Wahlvorschlägen durch wahlwerbende Gruppen stellt das Kammeramt Formulare in digitaler Form bereit. Wahlvorschläge können bis spätestens am 28. Tag vor dem Wahltag, somit bis spätestens 4. Februar 2012 bis 17:00 Uhr beim Vorsitzenden der Wahlkommission schriftlich eingebracht werden. Die Kundmachung der Wahlvorschläge erfolgt dann Mitte Februar in einer weiteren Sondernummer der Mitteilungen. Die Wahlvorschläge liegen auch während der letzten Woche vor dem Wahltag im Kammeramt zur Einsichtnahme auf.