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LehrgruppenpraxisLehrgruppenpraxis

Nach dem Ärztegesetz (§12 a) sind anerkannte Lehrgruppenpraxen jene Gruppenpraxen (§52 a), denen von der Österreichischen Ärztekammer die Bewilligung zur Ausbildung von Ärzten für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt erteilt worden ist.

Die Ausbildung kann daher grundsätzlich auch in Gruppenpraxen absolviert werden, ist jedoch auf eine Dauer von maximal 12 Monaten beschränkt.

In anerkannten Lehrgruppenpraxen dürfen nur so viele Turnusärzte ausgebildet werden, als im Lehrgruppenpraxis-Verzeichnis der Österreichischen Ärztekammer festgesetzt ist.

Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit von Ausbildungszeiten, die in Lehrgruppenpraxen absolviert werden, auf die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt sind:

  1. Arbeitsverhältnis (Entlohnung). Die Entlohnung muss entweder über eine Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit (geförderte Lehrgruppenpraxis) oder durch die Lehrgruppenpraxis selbst nachgewiesen werden.
  2. Eintragung in die Ärzteliste
  3. Rasterzeugnis des Ausbildungsberechtigten der Lehrgruppenpraxis über die mit Erfolg absolvierte Ausbildung.

 

Formulare für eine geförderte Lehrgruppenpraxisstelle

Derzeit werden pro Jahr vom Bundesministerium für Gesundheit für Tirol Fördermittel für ca. 11 Lehr(gruppen)praxisstellen vergeben. Sind diese ausgeschöpft, können für das laufende Jahr keine weiteren Anträge auf Zuerkennung einer Förderung mehr gestellt werden.

Formular für eine nicht geförderte Lehrgruppenpraxisstelle

Information zur Ausbildung in einer Lehr(gruppen)praxis