Allgemeines
Die Durchführung und Organisation der Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin und zum Facharzt obliegt der Österreichischen Ärztekammer (§ 7 Abs. 5 sowie § 8 Abs. 3 Ärztegesetz), die sich dazu eines Dritten bedienen darf. In diesem Sinne wurden alle damit verbundenen Aufgaben der Arztakademie übertragen.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die jeweilige Landesärztekammer.
Die Prüfungsgebühr ist jeweils an die Arztakademie zu entrichten und beträgt derzeit pro Antritt:
Zum Arzt für Allgemeinmedizin: € 396
Zum Facharzt: € 792
Wann kann man sich zur Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin anmelden?
Nach 30 Monaten praktischer Ausbildung (Eintragung in die Ärzteliste und unabhängig von den bereits absolvierten Fächern) zum Zeitpunkt der Anmeldung, spätestens aber zum Anmeldeschluss.
Ausbildungszeiten, die im Ausland absolviert und von der Österreichischen Ärztekammer noch nicht auf die Gleichwertig geprüft worden sind (also noch kein schriftlicher Bescheid über die Anrechenbarkeit in Österreich vorliegt), zählen nicht zur geforderten 30-monatigen praktischen Ausbildung.
Wann kann man sich zur Facharztprüfung anmelden?
Nach 56 Monaten Ausbildung im Fach (inkl. Gegenfächer) zum Zeitpunkt der Anmeldung, spätestens aber zum Anmeldeschluss (= 3 Monate vor dem Prüfungstermin). Zum Nachweis des Ausbildungsstandes sind alle für die Anrechnung zur Ausbildung bis zum Zeitpunkt der Anmeldung erworbenen Zeugnisse bzw. Zeitbestätigungen gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetzes und der Ärzte-Ausbildungsordnung vorzulegen. Ausbildungszeiten, die im Ausland absolviert und von der Österreichischen Ärztekammer noch nicht auf die Gleichwertig geprüft worden sind (also noch kein schriftlicher Bescheid über die Anrechenbarkeit in Österreich vorliegt), zählen nicht zur geforderten 56-monatigen Ausbildung.