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Lehrpraxis / LehrgruppenpraxisLehrpraxis / Lehrgruppenpraxis

Gibt es derzeit Fördermittel für LehrpraktikantInnen?

Im Herbst eines jeden Jahres entscheidet das Bundesministerium für Gesundheit, ob für das folgende Jahr Fördermittel für LehrpraktikantInnen zur Verfügung gestellt werden. Werden Fördermittel ausgeschüttet, erhält jedes Bundesland ein Förderungskontingent (dieses errechnet sich prozentuell aus der Anzahl der Lehrpraxisinhaber in einem Bundesland). Für Tirol bedeutet das in der Regel 11 Stellen für eine Dauer von je 6 Monaten. Erhält die Ärztekammer für Tirol vom Bundesministerium die Zusage über die Bereitstellung der Fördermittel, ergeht eine entsprechende Information an die Lehrpraxisinhaber, welche unter Einhaltung der 6-Wochenfrist den Antrag auf Gewährung einer Förderung für maximal 6 Monate an die zuständige Landesärztekammer stellen können. Dies geschieht erfahrungsgemäß sehr rasch, sodass meistens bereits im Dezember das Förderungskontingent für das darauffolgende Jahr ausgeschöpft ist. In diesem Fall können keine weiteren Förderungsansuchen mehr gestellt werden.

Verlängert sich die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin, wenn ein Teil der Ausbildung in Lehr(gruppen)praxen absolviert wird:

Ja, mit Ausnahme der 6-monatigen Ausbildung bei einem Arzt für Allgemeinmedizin verlängert sich die Ausbildung im jeweiligen Fach um die Hälfte. Die maximale Ausbildungszeit, die in Lehrpraxen absolviert werden kann, beträgt 12 Monate.

Beispiel:
6 Monate Lehrpraxis bei einem Arzt für Allgemeinmedizin, 3 Monate bei einem Lehrpraxisinhaber für Neurologie (statt 2 Monate) und 3 Monate bei einem Lehrpraxisinhaber für HNO (statt 2 Monate).

Verlängert sich die Ausbildung zum Facharzt, wenn ein Teil des Hauptfaches, der Pflichtneben- oder Wahlfächer in Lehr(gruppen)praxen absolviert wird?

Nein, die maximale Ausbildungszeit, die in Lehr(gruppen)praxen absolviert werden kann, beträgt ebenfalls 12 Monate (die Aufteilung kann der Turnusarzt selbst wählen).

Beispiel:
6 Monate im Hauptfach und 6 Monate Pflichtnebenfach in der Lehr(gruppen)praxis, oder 12 Monate im Hauptfach in der Lehr(gruppen)praxis.

Sind Lehrpraxiszeiten, die bei einem Arzt für Allgemeinmedizin absolviert wurden, anrechenbar als Pflichtneben- oder Wahlfach in der Facharztausbildung?

Nein, die bei einem Lehrpraxisinhaber für Allgemeinmedizin absolvierte Ausbildung ist ausschließlich anrechenbar zum Arzt für Allgemeinmedizin.

Nähere Informationen zum Thema Lehrpraxis bzw. Lehrgruppenpraxis finden Sie auf dieser Homepage unter: Ausbildung – Lehrpraxis; Lehrgruppenpraxis