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AuslandszeitenAuslandszeiten

Ist eine im Ausland absolvierte Teil-Ausbildung auf die postpromotionelle Ausbildung in Österreich anrechenbar?

Eine im Ausland absolvierte Ausbildung ist auf die Ausbildung in Österreich dann anrechenbar, wenn die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung von der Österreichischen Ärztekammer nach absolvierter Ausbildung unter Vorlage der entsprechenden Ausbildungsnachweise festgestellt und mittels schriftlichen Bescheides anerkannt wurde.
Nähere Informationen dazu bzw. das Antragsformular (gemäß § 14 Ärztegesetz) finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage unter: Ausbildung – Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten

Ist eine im Ausland bereits absolvierte Facharztprüfung in Österreich anrechenbar?

Nicht automatisch, es bedarf der Prüfung der Gleichwertigkeit durch die Österreichische Ärztekammer.
Der Antrag sowie eine Kopie des im Ausland erworbenen Prüfungszertifikates ist an die Landesärztekammer zu stellen.

Antragsformular (gemäß § 14 Ärztegesetz)