QualifikationsnachweiseQualifikationsnachweise

Um als niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt bestimmte Leistungen (Ultraschall-, Echokardiografische- und Untersuchungen im Gastroduodenobereich) mit den sozialen Krankenversicherungsträgern verrechnen zu können, wird von diesen ein entsprechender Qualfikationsnachweis verlangt.

Die entsprechenden Richtlinien und Antragsformulare finden Sie unter:

Anträge sind mit den entsprechenden Nachweisen an den Ausschuss für ärztliche Ausbildung der Ärztekammer für Tirol zu richten. Auskünfte betreffend die kassenärztliche Verrechenbarkeit erteilt unsere Abteilung für Kassen- und Honorarwesen, Frau Mag. Daniela Walser, Tel.: (0512)520 58-147.