Aktuelles

[ 03.02.2012 ] - Pressereport der ÖÄK

[ 02.02.2012 ] - Impfplan 2012

 Archiv


Volltextsuche 
Bitte geben Sie hier
Ihren Suchbegriff ein:
QualifikationsnachweiseQualifikationsnachweise

Um als niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt bestimmte Leistungen (Ultraschall-, Echokardiografische- und Untersuchungen im Gastroduodenobereich) mit den sozialen Krankenversicherungsträgern verrechnen zu können, wird von diesen ein entsprechender Qualfikationsnachweis verlangt.

Die entsprechenden Richtlinien und Antragsformulare finden Sie unter:

Anträge sind mit den entsprechenden Nachweisen an den Ausschuss für ärztliche Ausbildung der Ärztekammer für Tirol zu richten. Auskünfte betreffend die kassenärztliche Verrechenbarkeit erteilt die Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte.