Die Absolvierung der Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin und zum Facharzt ist für jene Ärztinnen und Ärzte zwingend vorgeschrieben, welche die
- postpromotionelle Ausbildung nach dem 31.12.1996 begonnen haben. Der Stichtag ist der erstmalige Eintrag in die Ärzteliste, egal welches Fach.
- die postpromotionelle Ausbildung vor dem 31.12.1996 begonnen haben, aber nach dem 31.12.2006 beenden. Wichtig ist, wenn auch nur eine einzige Ausbildungszeit nach dem 31.12.2006 liegt, muss die Prüfung absolviert werden.
Die Durchführung und Organisation der Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin und zum Facharzt obliegt der Österreichischen Ärztekammer (§ 7 Abs. 5 sowie § 8 Abs. 3 Ärztegesetz), die sich dazu eines Dritten bedienen darf. In diesem Sinne wurden alle damit verbundenen Aufgaben der Arztakademie übertragen.
Die näheren Bestimmungen über die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin und zum Facharzt finden Sie in der von der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer beschlossenen Prüfungsordnung.
Anmeldung zur Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin
Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin ist:
30 Monate praktische Ausbildung (Eintragung in die Ärzteliste) spätestens bis zum Anmeldeschluss (Auslandszeiten zählen nur, wenn diese bescheidmäßig von der Österreichischen Ärztekammer bereits angerechnet wurden). Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformulares bei der Landesärztekammer, in der Sie gemeldet sind, sonst direkt an die Arztakademie.
Anmeldeschluss: 5 Wochen vor Prüfungstermin
Prüfungstermine
Anmeldeformular Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin
Prüfungsgebühr: € 390 pro Antritt, zu entrichten an die Arztakademie
Anmeldung zur Facharztprüfung
Voraussetzungen für die Anmeldung zur Facharztprüfung sind:
56 Monate Ausbildung im Fach (inkl. Gegenfächer) zum Zeitpunkt der Anmeldung, spätestens aber zum Anmeldeschluss. Zum Nachweis des Ausbildungsstandes sind alle für die Anrechnung zur Ausbildung bis zum Zeitpunkt der Anmeldung erworbenen Zeugnisse bzw. Bestätigungen gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetzes und der Ärzte-Ausbildungsordnung vorzulegen (siehe Prüfungsordnung § 20 Abs. 2). Auslandszeiten zählen nur, wenn diese bescheidmäßig von der Österreichischen Ärztekammer bereits anerkannt wurden.
Anmeldeschluss: 3 Monate vor dem Prüfungstermin
Der Anmeldung zur Facharztprüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular (nur Seite 1),
- entweder sämtliche Rasterzeugnisse in Kopie, die Sie während Ihrer Ausbildung erhalten haben
- oder die Zeitbestätigung, die Sie als Seite 3 beim Download des Anmeldefomulars vorfinden. Sie muss vom jeweiligen Ausbildungsverantwortlichen (Hauptfach sowie Nebenfächer) unterfertigt werden.
- Wenn Sie diese Unterlagen komplett haben, übermitteln Sie diese an die Landes-ärztekammer, in der Sie gemeldet sind. Diese überprüft die Antrittsvoraussetzungen.
Prüfungstermine
Anmeldeformular zur Facharztprüfung mit Zeitbestätigung
Anmeldeformular für Radiologen (vorgezogener MC-Test)
Prüfungsgebühr: € 780 pro Antritt, zu entrichten an die Arztakademie