Die postpromotionelle Ausbildung hat an einer von der Österreichischen Ärztekammer dafür anerkannten Ausbildungsstätte (§ 9 bis 13 Ärztegesetz) zu erfolgen, dies sind:
- Universitätskliniken: Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt sowie zum Additivfach möglich
- Universitätsinstitute: Ausbildung zum Facharzt sowie zum Additivfach möglich
- Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen, Lehrambulatorien: Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt möglich