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[ 02.02.2012 ] - Impfplan 2012

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AusbildungsstättenAusbildungsstätten

Die postpromotionelle Ausbildung hat an einer von der Österreichischen Ärztekammer dafür anerkannten Ausbildungsstätte (§ 9 bis 13 Ärztegesetz) zu erfolgen, dies sind:

  • Universitätskliniken: Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt sowie zum Additivfach möglich
  • Universitätsinstitute: Ausbildung zum Facharzt sowie zum Additivfach möglich
  • Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen, Lehrambulatorien: Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt möglich