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[ 02.02.2012 ] - Impfplan 2012

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NamensänderungNamensänderung

Jede amtliche Namensänderung muss der Ärztekammer für Tirol binnen einer Woche mitgeteilt werden.

Folgende Dokumente im Original bzw. in beglaubigter Fotokopie sind vorzulegen:

Bei Namensänderung durch Verehelichung:

  • Heiratsurkunde

Bei Namensänderung durch Bescheid:

  • Bescheid der jeweiligen Behörde

Bei Wiederannahme eines früher geführten Namens:

  • Heiratsurkunde mit entsprechendem amtlichen Vermerk
  • Bescheid der jeweiligen Behörde (Rechtswirksamkeit!)

Im Rahmen einer Namensänderung ist der Ärzteausweis neu zu beantragen.