Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2012:
(Beiträge in Euro pro Monat)
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Wohnsitzärzte |
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bis 35 Jahre |
35-45 Jahre |
ab 45 Jahren |
| Grundrente |
85,80 |
373,30 |
373,30 |
| Todesfallbeihilfe |
3,80 |
11,40 |
22,90 |
| Krankenunterstützung |
48,80 |
48,80 |
48,80 |
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138,40 |
433,50 |
445,00 |
| Anwartschaft in der Grundrente |
0,69% p.a. |
3,00% p.a. |
3,00% p.a. |
Versorgungsleistungen aus dem Wohlfahrtsfonds:
(Werte 2012)
1. Altersversorgung:
Grundrente:
€ 846,90
14 x p.a. brutto (bei einer Anwartschaft von 100,00%)
Lineare Progression:
ab dem 15. vollen Beitragsjahr steigt die Grundrente um 1,00%
Monate ohne tatsächliche Beitragsleistung zur Grundrente (Mutter- bzw. Väterkarenz, Hinzurechnung Invaliditätsversorgung) sowie Nachzahlungen zur Grundrente für Stichtage ab dem 01.07.2008 werden für die Berechnung der Linearen Progression nicht berücksichtigt.
Die Inanspruchnahme der Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds ist frühestens ab dem Stichtag vollendetes 60. Lebensjahr möglich (vorzeitige Altersversorgung). Allerdings führt die Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersversorgung zu einem Abschlag, welcher innerhalb der Jahre linear verläuft und für die gesamte Dauer des Bezuges wirksam bleibt.
Maximale Abschläge im Jahr 2012 (Deckelung für Geburtsjahrgänge 1954 und älter):
ab dem vollendetem 60. Lebensjahr auf 27,6000%
ab dem vollendetem 61. Lebensjahr auf 22,0800%
ab dem vollendetem 62. Lebensjahr auf 16,5600%
ab dem vollendetem 63. Lebensjahr auf 11,0400%
ab dem vollendetem 64. Lebensjahr auf 5,5200%
2. Invaliditätsversorgung:
Grundrente:
€ 846,90
14 x p.a. brutto (bei einer Anwartschaft von 100,00%)
Lineare Progression:
ab dem 15. vollen Beitragsjahr steigt die Grundrente um 1,00%
Monate ohne tatsächliche Beitragsleistung zur Grundrente (Mutter- bzw. Väterkarenz, Hinzurechnung Invaliditätsversorgung) sowie Nachzahlungen zur Grundrente für Stichtage ab dem 01.07.2008 werden für die Berechnung der Linearen Progression nicht berücksichtigt.
Die Inanspruchnahme der Invaliditätsversorgung führt zu einem Abschlag, welcher innerhalb der Jahre linear verläuft und für die gesamte Dauer des Bezuges wirksam bleibt.
Maximale Abschläge im Jahr 2012:
ab dem vollendetem 60. Lebensjahr auf 22,9000%
ab dem vollendetem 61. Lebensjahr auf 18,3216%
ab dem vollendetem 62. Lebensjahr auf 13,7412%
ab dem vollendetem 63. Lebensjahr auf 9,1608%
ab dem vollendetem 64. Lebensjahr auf 4,5804%
3. Witwen-/Witwerversorgung:
67,36% der Alters- oder Invaliditätsversorgung, die der/m Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Ablebens gebührt hat bzw. hätte (Senkung auf 60,00% bis zum Jahr 2023).
€ 570,50
14 x p.a. brutto (bei einer Anwartschaft der/s Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes von 100,00%)
4. Waisenversorgung: (Deckelung bei mehreren Waisen)
Halbwaise:
30,00% der Alters- oder Invaliditätsversorgung, die der/m Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Ablebens gebührt hat bzw. hätte (ausschließlich Grundrente)
€ 254,10
14 x p.a. brutto (bei einer Anwartschaft der/s Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes von 100,00%)
Vollwaise:
50,00% der Alters- oder Invaliditätsversorgung, die der/m Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Ablebens gebührt hat bzw. hätte (ausschließlich Grundrente)
€ 423,50
14 x p.a. brutto (bei einer Anwartschaft der/s Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes von 100,00%)
5. Kinderunterstützung:
Zusätzlich für Bezieher der Alters- und Invaliditätsversorgung, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres des Kindes (während Schul- und Berufsausbildung) 21,50% der Grundrente:
€ 182,10 (maximal pro Kind)
14 x p.a. brutto (bei einer Anwartschaft von 100,00%)
6. Einmalleistungen bei Ableben
Hinterbliebenenunterstützung € 27.300,00 (brutto)
Bestattungsbeihilfe € 3.900,00 (brutto)
Unterstützungsleistungen aus dem Wohlfahrtsfonds:
(Werte 2012)
1. Krankengeld:
Für Wohnsitzärzte, die nicht Altersversorgungs- oder Invaliditätsversorgungsbezieher sind:
ab dem 5.Tag der Berufsunfähigkeit bis zum 28.Tag: € 72,00 pro Tag
ab dem 29.Tag: € 144,00 pro Tag
2. Krankenhaustaggeld:
Für Wohnsitzärzte bei stationärer Krankenhausbehandlung: € 218,00 pro Tag
3. Rettungskosten:
Nur über Antrag bei besonderer Begründung.
(Keine Flugrückholungskosten aus dem Ausland.)
4. Kuraufenthalte
Krankenunterstützung für Kuraufenthalte wird nicht gewährt.