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[ 03.02.2012 ] - Pressereport der ÖÄK

[ 02.02.2012 ] - Impfplan 2012

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Niedergelassene Ärzte ohne §2-KassenverträgeNiedergelassene Ärzte ohne §2-Kassenverträge

Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2012:

(Beiträge in Euro pro Monat)

1. Praxisjahr  ab dem 2. Praxisjahr  
Grundrente 373,30 373,30 373,30
Ergänzungsrente 478,50 478,50
Individualrente - ermäßigt 30,00
                         - voll 685,00
Hinterbliebenenunterstützung 20,00 20,00 20,00
Bestattungsbeihilfe 2,90 2,90 2,90
Krankenunterstützung 65,10 65,10 65,10
461,30 969,80  1.624,80
Anwartschaft in der Grundrente: 3,00% p.a. (ab Niederlassung - altersunabhängig)

Möglichkeit der Erhöhten Freiwilligen Krankenversicherung: € 57,00 pro Monat

Versorgungsleistungen aus dem Wohlfahrtsfonds:

(Werte 2012)

1. Altersversorgung:

Grundrente:
€ 846,90
14 x p.a. brutto (bei einer Anwartschaft von 100,00%)

Lineare Progression:
ab dem 15. vollen Beitragsjahr steigt die Grundrente um 1,00%
Monate ohne tatsächliche Beitragsleistung zur Grundrente (Mutter- bzw. Väterkarenz, Hinzurechnung Invaliditätsversorgung) sowie Nachzahlungen zur Grundrente für Stichtage ab dem 01.07.2008 werden für die Berechnung der Linearen Progression nicht berücksichtigt.

Ergänzungsrente:
€ 838,60
14 x p.a. brutto (bei einer Anwartschaft von 100,00%)

Individualrente:
zwischen 13,00% und 11,00% des ausgewiesenen Kapitals pro Jahr in 14 Teilbeträgen
Höhe des Prozentsatzes ist abhängig vom Stichtag vollendetes 65. Lebensjahr
Senkung der 13,00% um 0,0084% p.m. ab 01.07.2008
(schrittweise Senkung des Prozentsatzes auf 11,00% bis zum Jahr 2028)
Höchstlimit des ausgewiesenen Kapitals beträgt derzeit € 162.000,00

Die Inanspruchnahme der Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds ist frühestens ab dem Stichtag vollendetes 60. Lebensjahr möglich (vorzeitige Altersversorgung). Allerdings führt die Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersversorgung zu einem Abschlag, welcher innerhalb der Jahre linear verläuft und für die gesamte Dauer des Bezuges wirksam bleibt.

Maximale Abschläge im Jahr 2012 (Deckelung für Geburtsjahrgänge 1954 und älter):
ab dem vollendetem 60. Lebensjahr auf 27,6000%
ab dem vollendetem 61. Lebensjahr auf 22,0800%
ab dem vollendetem 62. Lebensjahr auf 16,5600%
ab dem vollendetem 63. Lebensjahr auf 11,0400%
ab dem vollendetem 64. Lebensjahr auf 5,5200%


2. Invaliditätsversorgung:

Grundrente:
€ 846,90 
14 x p.a. brutto (bei einer Anwartschaft von 100,00%)

Lineare Progression:
ab dem 15. vollen Beitragsjahr steigt die Grundrente um 1,00%
Monate ohne tatsächliche Beitragsleistung zur Grundrente (Mutter- bzw. Väterkarenz, Hinzurechnung Invaliditätsversorgung) sowie Nachzahlungen zur Grundrente für Stichtage ab dem 01.07.2008 werden für die Berechnung der Linearen Progression nicht berücksichtigt.

Ergänzungsrente:
€ 838,60 
14 x p.a. brutto (bei einer Anwartschaft von 100,00%)
Die fehlenden Zeiten der Grundrente (0,69% p.a. bis zum vollendeten 35. Lebensjahr, max. 3,00% p.a. ab vollendetem 35.Lebensjahr) und Ergänzungsrente (max. 3,00% p.a.) werden bis zum 65.Lebensjahr hochgerechnet und für die Berechnung der Invaliditätsversorgung herangezogen.
Befreite und ermäßigte Beitragszeiten mindern den Hochrechnungsprozentsatz von 3,00% in der Grund- und Ergänzungsrente.
Die lineare Progression wird nicht hochgerechnet.

Individualrente:
zwischen 13,00% und 11,00% des ausgewiesenen Kapitals pro Jahr in 14 Teilbeträgen
Höhe des Prozentsatzes ist abhängig vom Stichtag vollendetes 65. Lebensjahr
Senkung der 13,00% um 0,0084% p.m. ab 01.07.2008
(schrittweise Senkung des Prozentsatzes auf 11,00% bis zum Jahr 2028)
Höchstlimit des ausgewiesenen Kapitals beträgt derzeit € 162.000,00

Die Inanspruchnahme der Invaliditätsversorgung führt zu einem Abschlag, welcher innerhalb der Jahre linear verläuft und für die gesamte Dauer des Bezuges wirksam bleibt.

Maximale Abschläge im Jahr 2012:
ab dem vollendetem 60. Lebensjahr auf 22,9000%
ab dem vollendetem 61. Lebensjahr auf 18,3216%
ab dem vollendetem 62. Lebensjahr auf 13,7412%
ab dem vollendetem 63. Lebensjahr auf 9,1608%
ab dem vollendetem 64. Lebensjahr auf 4,5804%

3. Witwen-/Witwerversorgung:

67,36% der Alters- oder Invaliditätsversorgung, die der/m Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Ablebens gebührt hat bzw. hätte (Senkung auf 60,00% bis zum Jahr 2023).

€ 570,50 aus der Grundrente plus € 564,90 aus der Ergänzungsrente (in Summe € 1.135,40)
14 x p.a. brutto (bei einer Anwartschaft der/s Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes von 100,00%)
Zusätzlich aus der Individualrente:
67,36% der Altersversorgung aus der Individualrente

4. Waisenversorgung: (Hinweis: Deckelung bei mehreren Waisen)

Halbwaise:
15,00% der Alters- oder Invaliditätsversorgung, die der/m Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Ablebens gebührt hat bzw. hätte (Grundrente und Ergänzungsrente)
€ 252,80
14 x p.a. brutto (bei einer Anwartschaft der/s Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes von jeweils 100,00%)
Zusätzlich aus der Individualrente:
15,00% der Altersversorgung aus der Individualrente

Vollwaise:
30,00% der Alters- oder Invaliditätsversorgung, die der/m Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Ablebens gebührt hat bzw. hätte (Grundrente und Ergänzungsrente)
€ 505,70
14 x p.a. brutto (bei einer Anwartschaft der/s Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes von jeweils 100,00%)
Zusätzlich aus der Individualrente:
30,00% der Altersversorgung aus der Individualrente

5. Kinderunterstützung:

Zusätzlich für Bezieher der Alters- und Invaliditätsversorgung, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres des Kindes (während Schul- und Berufsausbildung) 21,50% der Grundrente:
€ 182,10 (maximal pro Kind)
14 x p.a. brutto (bei einer Anwartschaft von 100,00%)

6. Einmalleistungen bei Ableben

Hinterbliebenenunterstützung € 27.300,00 (brutto)
Bestattungsbeihilfe € 3.900,00 (brutto)

Unterstützungsleistungen des Wohlfahrtsfonds:

(Werte 2012)

1. Krankengeld:

Für niedergelassene Ärzte, die nicht Altersversorgungs- oder Invaliditätsversorgungsbezieher sind:
ab dem 5.Tag bis zum 32. Tag der Berufsunfähigkeit: € 72,00 pro Tag
ab dem 33.Tag der Berufsunfähigkeit: € 144,00 pro Tag

2. Krankenhaustaggeld:

Für niedergelassene Ärzte bei stationärer Krankenhausbehandlung: € 218,00 pro Tag

3. Rettungskosten:

Nur über Antrag bei besonderer Begründung.
(Keine Flugrückholungskosten aus dem Ausland)

4. Kuraufenthalte:

Krankenunterstützung für Kuraufenthalte wird nicht gewährt.

Leistungen aus der Erhöhten Freiwilligen Krankenversicherung:

(Werte 2012)

ab dem 6.Tag bis zum 33. Tag der Berufsunfähigkeit: € 169,00 pro Tag (Zusätzlich zum Krankengeld)
ab dem 34. Tag der Berufsunfähigkeit: € 116,00 pro Tag (Zusätzlich zum Krankengeld)
Tagsatz für Mutterschutz: € 67,60 pro Tag (für maximal 20 Wochen ab dem 6.Tag)