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"Weiterarbeiten" als Altersversorgungsbezieher"Weiterarbeiten" als Altersversorgungsbezieher

Um in den Genuß der regulären oder vorzeitigen Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds zu kommen, muss die vertragsärztliche Tätigkeit zur Gänze eingestellt sein (auch Vorsorgevertragsuntersuchungen) bzw. müssen alle privat- und öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisse gekündigt sein (wie zum Beispiel als Amtsarzt). Die Beendigung der Tätigkeit als Sprengelarzt ist jedoch mangels Aktivbezugs nicht Voraussetzung. Es besteht allerdings die Möglichkeit, als Wahlarzt/ärztin oder als Wohnsitzarzt/-ärztin weiterhin tätig zu sein.

Die Beiträge hierfür setzen sich wie folgt zusammen (ohne Erhöhung der Altersversorgung):

 

Wahlarzt/-ärztin (Wert 2012)        
Grundrente 373,30
Ergänzungsrente 478,50
Individualrente 0,00
Todesfallbeihilfe 22,90
Krankenunterstützung 0,00
874,70

Wohnsitzarzt/-ärztin (Wert 2012)  
Grundrente 373,30
Todesfallbeihilfe 22,90
Krankenunterstützung 0,00
396,20

Falls die Vorschreibung der Beiträge 18,00% der Bruttoeinnahmen aus ärztlicher Tätigkeit übersteigt, kann ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden.