Die Satzung enthält die grundlegenden Rechtsbestimmungen des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol. Sie wird von der Erweiterten Vollversammlung erlassen, welche sich aus der Vollversammlung der Ärztekammer für Tirol sowie den nach dem Verhältnisprinzip entsandten Mitgliedern der Landeszahnärztekammer für Tirol zusammen setzt. Die Erweiterte Vollversammlung ist ebenso zur Beschlussfassung über die Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds zuständig. Die Beschlussfassung über die Umlagenordnung obliegt allein der Vollversammlung der Ärztekammer für Tirol.
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