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[ 03.02.2012 ] - Pressereport der ÖÄK

[ 02.02.2012 ] - Impfplan 2012

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Erstes PraxisjahrErstes Praxisjahr

Bei erstmaliger Praxiseröffnung besteht die Möglichkeit, sich von der Ergänzungsrente und der Individualrente befreien zu lassen (siehe Niedergelassene Ärzte/innen ohne bzw. mit §2-Kassenverträge – Beiträge/Leistungen). Somit bezahlt der/die niedergelassene Arzt/Ärztin im ersten Praxisjahr nur die Grundrente, die Todesfallbeihilfe und die Krankenunterstützung (sowie die Kammerumlagen).
Die Dauer der Befreiung beträgt maximal 12 Monate.

Antrag Ermäßigung 1. Praxisjahr