Bei erstmaliger Praxiseröffnung besteht die Möglichkeit, sich von der Ergänzungsrente und der Individualrente befreien zu lassen (siehe Niedergelassene Ärzte/innen ohne bzw. mit §2-Kassenverträge – Beiträge/Leistungen). Somit bezahlt der/die niedergelassene Arzt/Ärztin im ersten Praxisjahr nur die Grundrente, die Todesfallbeihilfe und die Krankenunterstützung (sowie die Kammerumlagen).
Die Dauer der Befreiung beträgt maximal 12 Monate.
Antrag Ermäßigung 1. Praxisjahr