Bei angestellten Ärzten/innen werden die Beiträge direkt vom Dienstgeber einbehalten.
Niedergelassene Ärzte/innen werden gebeten, zur Geringhaltung des Verwaltungsaufwandes eine Bankeinzugsermächtigung zu erteilen. Bei ausdrücklichem Wunsch kann auch mittels Dauerauftrag oder Zahlschein einbezahlt werden.
Bei Vorliegen einer kassenärztlichen Tätigkeit werden die Beiträge grundsätzlich durch Abzug vom Kassenhonorar eingehoben. Bei §-2 Kassenärzten/-ärztinnen (TGKK) werden die gesamten Beiträge durch Abzug vom Kassenhonorar eingehoben. Wenn „nur“ ein Kassenvertrag mit der BVA und / oder der VAEB vorliegt, werden von diesen Kassen nur die Beiträge zur Individualrente eingehoben.
Bankverbindung für Beiträge zum Wohlfahrtsfonds und Kammerumlage:
Hypo Tirol Bank AG, BLZ 57000
Konto Nummer: 200 006 029
Für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: AT02 5700 0002 0000 6029
BIC: HYPTAT22