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Ausschreibung von freien Kassenarztstellen für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte

Gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages werden im Einvernehmen mit der Tiroler Ge­biets­krankenkasse (TGKK), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) nachstehende Vertragsarztstellen ausgeschrieben:

A) ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN:

  • 1 Stelle für Lienz zum 1.4.2012
  • 1 Stelle für Reutte zum 1.4.2012 (nur TGKK)

B) FACHÄRZTE:

  • 1 Stelle für Psychiatrie (oder Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin oder Psychiatrie und Neurologie) für Kufstein zum 1.7.2012 (nur TGKK) 

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB):
Bei der Vergabe von Einzelverträgen ist insbesondere bei gleichzeitiger Zuerkennung eines Einzelvertrages mit den § 2-Krankenversicherungsträgern jedenfalls auch ein VAEB-Einzelvertrag zu ver­geben. Dies ergibt sich aus dem Gesamtvertrag vom 1.4.2005.

Die Berufung als Vertragsarzt erfolgt nach Abschluss eines Einzelvertrages. Die Honorie­rung des in Vertrag genommenen Arztes erfolgt nach der Honorarordnung zum Gesamt­vertrag. Bewerber haben ihre Gesuche, belegt mit nachstehend angeführten Unterlagen, bis spätestens  21.2.2012 in einem geschlossenen Kuvert, gekennzeichnet als Kassenstellenbewerbung, bei der Ärztekammer für Tirol einzureichen.

Zwingende Bewerbungsunterlagen:

a) Schriftliche Bewerbung unter Verwendung des Bewerbungsformulars der Ärzte­kam­mer für Tirol (Formular);
b) Geburtsurkunde;
c) ausführlicher Lebenslauf;
d) Nachweis der Staatsbürgerschaft des EWR oder der Schweiz;
e) Nachweis des Abschlusses des Medizinstudiums (zB Promotionsurkunde);
f) Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Beru­fes in Österreich im Rahmen der ausge­schriebenen Fachrichtung (zB Dip­lom zum Arzt für Allgemeinmedizin, Facharztdiplom);
g) verbindliche schriftliche Erklärung, dass ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Kassen­pra­xis keine andere hauptberufliche Tätig­keit (siehe Abschnitt IV Zif 6 lit f) aus­geübt wird bzw. dass diese bei Zuerkennung des ausgeschriebenen § 2-Ein­zelvertrages spätestens mit Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit ge­kündigt ist (
Formular)
h) Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Ärzteliste der Österreichi­schen Ärztekammer eingetragen ist: 
ha) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis 
hb) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheini­gung oder eine vergleichbare Bescheini­gung, in der keine Verurteilung auf­scheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt.
Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Eu­ropäi­schen Wirtschaftsraum oder der Schweiz können den Nachweis der Ver­trau­enswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch eine von den zu­stän­digen Behörden des Heimat- oder Herkunftsstaates ausgestellte entspre­chende Bescheinigung (§ 27 Abs. 3 und 4 ÄrzteG. 1998) erbringen.
Die unter ha) und hb) genannten Urkunden dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
i) Erklärung über das Nichtbestehen justizstrafrechtlicher, disziplinarrechtlicher, ver­waltungsstraf­rechtlicher Vorerhebun­gen oder Verurteilungen oder zivilgerichtlicher Verfahren wegen eines schuldhaften Verhaltens im Zusammenhang mit der Aus­übung des ärztlichen Berufes (
Formular).

Fakultative Bewerbungsunterlagen (falls für die Punkteberechnung erforderlich):

a) Bestätigung von Zeiten als angestellter Arzt im Fachgebiet der ausgeschriebe­nen Stelle nach Erlangung der Berechti­gung zur selbständi­gen Berufsausübung in die­sem Fachgebiet (Bestätigung des Dienstgebers und Bestä­tigung der Eintragung als angestellter Arzt bei der jeweiligen Standes- bzw. Interes­sensvertretung);
b) Bestätigung der zuständigen Standes- bzw. Interessensvertretung über Zei­ten der Niederlassung;
c) Bestätigung der zuständigen Standes- bzw. Interessensvertretung über Praxisvertretungen eines Vertragsarztes einer Gebiets­kranken­kasse;
d) Bestätigung von Zeiten der Notarzttätigkeit im organisierten Notarztsystem durch ei­nen Dienst- oder Werkvertrag;
e) Bestätigung der zuständigen Standes- bzw. Interessensvertretung über Teilnahme am kassenärztlich organisierten Bereitschaftsdienst
f) Bestätigung von Zeiten in einer Lehrpraxis (formal richtiges Ausbildungszeugnis);
g) Diplome oder Zertifikate, verliehen oder anerkannt von der ÖÄK;
h) Zertifikat über absolvierten Sprengelarztkurs im Bundesland Tirol;
i) Formal richtiges Ausbildungszeugnis über zusätzlich absolvierte anrechenbare Ausbildungszeiten zum Facharzt oder Facharztdiplom bei Bewerbung um einen § 2-Einzelvertrag für Allgemeinmedizin;
j) Nachweis der Eintragung in die fachspezifische Bewerberliste der Ärztekammer für Tirol, sofern auf die Bewerbung nicht die Übergangsbestimmung gemäß VI. Punkt 3 A) anzuwenden ist;
k) Nachweis erfolgloser Bewerbungen;
l) Nachweis des behindertengerechten Zuganges zur Arztpraxis gemäß ÖNORM B 1600 und B 1601;
m) schriftliche Zusage, sich ernsthaft zu bemühen, einen behindertengerechten Praxis­zu­gang innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeginn nach den Bestim­mun­gen der ÖNORM B 1600 und B 1601 zu schaffen;
n) Nachweis des abgeleisteten Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes, Mutter­schutz­zeiten, Karenzzeiten, Zeiten des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld oder gleichartiger Leistungen;
o) Geburtsurkunde(n) des(r) Kindes(r) und Nachweis der Sorgepflicht (zB Fami­lienbei­hilfenbescheinigung, gerichtli­cher Unterhaltsbeschluss).

Sämtliche Bewerbungen müssen innerhalb der Einreichfrist schriftlich in ei­nem geschlossenen Ku­vert, gekennzeichnet als Kassenstellenbewerbung, bei der Ärz­tekammer für Ti­rol eingereicht werden, da nur schriftliche Unterlagen bei der Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien be­rücksichtigt werden können. Als Einreichda­tum gilt das Datum des Post­aufga­bestempels oder bei persönlicher Abgabe der Eingangsstempel der Ärztekammer für Ti­rol. Urkun­den sind im Original oder in no­tariell oder gerichtlich beglau­bigter Ab­schrift bei­zubrin­gen. Für Urkunden, die nicht in deut­scher Sprache verfasst sind, ist eine be­glaubigte Über­setzung bei­zuschließen. Für die Punkteberechnung werden nur die im Bewerbungsformular enthaltenen Anga­ben he­rangezogen, sofern diese richtig sind und entsprechend nachgewiesen wur­den. Eine Ergänzung fehlender Angaben durch die Ärztekammer für Tirol oder die Tiroler Gebietskrankenkasse ist unzulässig.

Bei Bewerbungen um mehrere, gleichzeitig in den Mit­teilungen der Ärztekammer für Tirol ausgeschriebene § 2-Einzelver­träge sind ver­bindlich für die ausge­schriebenen Stellen die Prioritäten an­zugeben. Gibt der Be­werber keine Prioritäten bekannt, werden diese ersatzweise mit der Reihenfolge der in den Mitteilun­gen der Ärzte­kammer aus­geschriebenen § 2-Einzelver­träge festgelegt. Ein Be­werber kann nur für eine Stelle erstgereiht werden.

Die ausgeschriebene Kassenplanstelle kann nach den gesamtvertraglich vereinbarten Richtlinien, Punkt V Z. 4, neuerlich zur Ausschreibung gelangen oder einvernehmlich dem nächstgereihten Bewerber zugesprochen werden, wenn der vorgeschriebene Kassenpraxiseröffnungstermin um mehr als 14 Tage überschritten wird.

Vergabe von Kassenvertragsarztstellen für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte

Die ausgeschriebenen Kassenvertragsarztstellen in den Sondermitteilungen der Ärztekammer für Tirol Nr. IV/2011 wurden wie folgt vergeben:

  • Dr. Barbara Grubinger-Vill, ALL, für Wattens zum 1.1.2012 (TGKK, BVA, VAEB, SVA)
  • Dr. Thomas Wöllner, FA für HNO, für Innsbruck zum 1.1.2012 (TGKK, VAEB, SVA)

 

 

Die ausgeschriebenen Kassenvertragsarztstellen in den Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol Nr. 3/2011 wurden wie folgt vergeben:

  • Dr. Gudrun Voithofer, ALL,  für Innsbruck zum 1.1.2012 (TGKK, VAEB, SVA)
  • Dr. Markus Angerer, ALL,  für Schwaz zum 1.1.2012 (TGKK, BVA, VAEB, SVA)
  • Dr. Karin Holzmann, ALL,  für Steinach a.Br. zum 1.1.2012 (TGKK, BVA, VAEB, SVA)
  • Dr. Peter Peer, ALL, für Tux zum 1.1.2012 (TGKK)
  • Dr. Kornelia Giner, ALL,  für Kematen zum 1.1.2012 (BVA, VAEB, SVA)
  • Dr. Werner Schoppel, KI, für Innsbruck zum 1.1.2012 (TGKK, BVA, VAEB, SVA)

Reihungsrichtlinien für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte

Die aktuelle Version der Richtlinien steht als Download zur Verfügung.

Warteliste

Seit Inkrafttreten der neuen Reihungsrichtlinien (13.2.2004 für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte) über die Auswahl der Vertragsärzte (§ 2-Kassen) führt die Ärztekammer für Tirol Bewerberlisten für Ärzte für Allgemeinmedizin und für Fachärzte des jeweiligen Sonderfaches. Voraussetzung für die Eintragung in die Bewerberliste ist die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt. Die Eintragung in die fachspezifische Bewerberliste erfolgt über Antrag des Bewerbers, wobei als Zeitpunkt der Eintragung das Datum des Einlangens des Antrages bei der Ärztekammer für Tirol gilt. Bei der Ärztekammer für Tirol liegt ein entsprechendes Antragsformular auf. Die Angaben sind durch Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und den entsprechenden Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes in Österreich im Rahmen der ausgeschriebenen Fachrichtung (z.B. Diplom zum Arzt für Allgemeinmedizin, Facharztdiplom) zu belegen (Originale oder beglaubigte Kopien; bei Ärzten, die in der Ärztekammer für Tirol geführt sind, reichen unbeglaubigte Kopien). Eine gültige Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle (nach Inkrafttreten dieser Richtlinien) gilt auch als Antrag um Aufnahme in die Bewerberliste.

Übergangsfrist:

Für Ärzte, die vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinien (13.2.2004 für ALL und FÄ) bereits im Fachgebiet der ausgeschriebenen Stelle in die Ärzteliste eingetragen waren, gilt als Zeitpunkt der ersten Eintragung die Verleihung des Diploms als Facharzt (entsprechend dem angestrebten Fachgebiet in der Niederlassung) oder als Arzt für Allgemeinmedizin. Ärzte, die in diese Übergangsfrist fallen, werden nicht in die Wartelisten eingetragen. Sie erhalten die Punkte automatisch im Falle einer Bewerbung.

Bewertung der Wartezeit im Punkteschema:

Vom Zeitpunkt der ersten Eintragung in die fachspezifische Bewerberliste bis zum Stichtag der jeweiligen Stellenbewerbung: 1 p.a. max. 4 Punkte