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ArbeitsgerichtsrechtsschutzArbeitsgerichtsrechtsschutz

Alle Tiroler Spitalsärzte sind für Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht über die Kurie der angestellten Ärzte versichert. Diese Rechtsschutzversicherung verursacht für den einzelnen Spitalsarzt keine zusätzlichen Kosten, die Prämie dafür wird von der Ärztekammer für Tirol bezahlt.

Deckungsumfang

Durch diese Versicherung sind die Kosten bis zu einer Höhe von € 36.337,-, die einem Spitalsarzt erwachsen könnten bzw. erwachsen, wenn er seine arbeitsrechtlichen Interessen beim Arbeitsgericht einklagt, gedeckt.

Ebenfalls gedeckt sind die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Spitalsarztes bei Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit der Berufsausübung als angestellter Arzt.

Darüber hinaus wird auch die anwaltliche Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (Beratungsrechtsschutz) durch diese Versicherung finanziert.

Wie gelangen Sie in den Genuss dieser Leistungen?

Im Anlassfall muss die Ärztekammer für Tirol (Herr Czermin, Tel. 0512/52058-126) kontaktiert werden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Die Auswahl des Anwaltes steht Ihnen anhand der in der Ärztekammer für Tirol aufliegenden und mit dem Versicherer abgestimmten Anwaltsliste frei.

Achtung!
Ohne vorherige Abstimmung mit der Ärztekammer für Tirol/Kurie der angestellten Ärzte wird der Versicherungsschutz nicht gewährt.

Arbeitsrechtliche Klagen durch den Betriebsrat

Da in vielen Fällen arbeitsrechtliche Benachteiligungen nicht nur eine Einzelperson, sondern auch eine größere Gruppe von Ärzten betreffen und diese Interessen im Rahmen einer Klage durch den Betriebsrat wahrgenommen werden können, wurde auch diese Klagsmöglichkeit in die Rechtsschutzversicherung aufgenommen.

Die Kurie der angestellten Ärzte der Ärztekammer für Tirol möchte mit dieser Serviceleistung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Rechtssicherheit der Tiroler Spitalsärztinnen und Spitalsärzte leisten.