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Wissenschaftspreise
Wissenschaftspreise
Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Tirol für 2012
Der Preis der Ärztekammer für Tirol wird in der Höhe von Euro 4.000,- nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:
Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als 2 Jahre sein (gerechnet vom Beginn der Ausschreibungsfrist).
Pro Bewerber darf nur eine Arbeit eingereicht werden. Dissertationen sind vom Bewertungsverfahren ausgeschlossen.
Die Arbeiten sollen hauptsächlich im Raum Tirol ausgeführt worden sein.
Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor eindeutig deklariert sein; er gilt als der Einreichende. Habilitationsschriften können nicht berücksichtigt werden.
Der Preis der Ärztekammer für Tirol ist ein Förderungspreis für junge ärztliche Wissenschaftler und kann nur an Personen verliehen werden, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Die gleichzeitige Bewerbung für eine weitere Preisvergabe stellt kein Ausschlusskriterium dar.
Die Arbeiten sind in je 6 Exemplaren bis spätestens 19.11.2012 (Datum des Poststempels) bei der Ärztekammer für Tirol, Anichtst. 7, 6020 Innsbruck, einzureichen.
Ausschreibung des „Dr.-Johannes-Tuba-Preises“ für 2012
Frau Hertha Tuba, die Witwe nach Hofrat Prim. Dr. Johannes Tuba, stellt der Ärztekammer für Tirol zur Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten oder einer besonders herausragenden Tätigkeit auf den Gebieten der Gerontologie und Geriatrie einmal jährlich einen Betrag von € 7.300,- zur Verfügung.
Der „Dr.-Johannes-Tuba-Preis“ 2012 für Gerontologie und Geriatrie in der Höhe von € 7.300,- wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:
Der Preis wird für wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Gerontologie und Geriatrie vergeben.
Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Ausgeschlossen sind Habilitationsschriften sowie Arbeiten, die für eine andere Preisvergabe eingereicht wurden. Arbeiten, die nur im Manuskript vorliegen, müssen von einer Fachzeitschrift zur Publikation angenommen sein, was durch eine entsprechende Bestätigung nachzuweisen ist.
Die Arbeiten sind in je 6 Exemplaren einzusenden an: Ärztekammer für Tirol, Anichstraße 7, 6020 Innsbruck
Einreichungsschluss: 31.05.2012 (Datum des Poststempels)
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