Beiträge und LeistungenBeiträge und Leistungen

Die durch das Ärztegesetz vorgesehenen Beiträge der Teilnehmer/-innen des Wohlfahrtsfonds dienen der Sicherung seines dauernden Bestandes und seiner Leistungsfähigkeit. Neben den Beiträgen fließen dem Wohlfahrtsfonds seine Erträgnisse zu.

Aus den Mitteln des Wohlfahrtsfonds sind für dessen Teilnehmer/-innen sowie deren anspruchsberechtigte Angehörige Alters- und Invaliditätsversorgungsleistungen, Witwen- und Waisenversorgungen, Kinderunterstützungen, Hinterbliebenenunterstützungen und Bestattungsbeihilfen („Todesfallbeihilfen“) sowie Krankenunterstützungen zu leisten.

Unter den „Weiteren Inhalten“ (Menüleiste rechts) finden Sie nähere Informationen zu den Wohlfahrtsfondsbeiträgen und den Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds - aufgeschlüsselt für Angestellte und Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Außerordentliche Kammermitglieder.

Den teilweise vereinfacht dargestellten Informationen auf der Homepage liegt die Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol zu Grunde. Im rechtlichen Sinn bleibt daher jedenfalls die textliche Fassung der Satzung des Wohlfahrtsfonds verbindlich.