VisitationVisitation

Die Ärztekammer ist beauftragt, die Qualität der Ausbildung von Ärzten in anerkannten Ausbildungsstätten an Ort und Stelle (Visitation) zu überprüfen (§ 82 Abs. 3 ÄrzteG).

Die Grundlage für die Beurteilung der Ausbildungsqualität durch die Ausbildungskommission der Ärztekammern in den Bundesländern sind die jeweils gültige Ärzte- Ausbildungsordnung sowie die von der ÖÄK erlassene Verordnung über die in der Ausbildung zu vermittelnden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der jeweils gültigen Fassung.

Richtlinie Visitation von Ausbildungsstätten (PDF, 62KB)