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Anerkennung von AusbildungsstättenAnerkennung von Ausbildungsstätten

Das Ansuchen ist vom Rechtsträger der jeweiligen Krankenanstalt bzw. vom Inhaber der Ordination mittels Formblattes an die Österreichische Ärztekammer im Wege der jeweiligen Landesärztekammer zu richten (Voraussetzungen für die Anerkennung als Ausbildungsstätte/Zuerkennung einer Ausbildungsstelle siehe unter § 9 bis 13 Ärztegesetz).Krankenanstalten